Minister Remmel: Aigner schiebt Kampf gegen Antibiotika auf die lange Bank / Geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes greift zu kurz – NRW fordert echte Transparenz, kurze Meldefristen und klare Minimierungsziele für den Antibiotika-Einsatz

9. August 2012
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Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes der Bundesregierung als unzureichend kritisiert: „Wenn der jetzt von Frau Bundesministerin Aigner vorgelegte, überarbeitete Gesetzentwurf so durchkommt, passiert vor 2015 nichts. Ilse Aigner schiebt den Kampf gegen den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auf die lange Bank.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes der Bundesregierung als unzureichend kritisiert: „Wenn der jetzt von Frau Bundesministerin Aigner vorgelegte, überarbeitete Gesetzentwurf so durchkommt, passiert vor 2015 nichts. Ilse Aigner schiebt den Kampf gegen den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auf die lange Bank.“ Die Bundesländer sind sich bereits lange einig, das der Einsatz von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren drastisch vermindert werden muss. Nur mit einer schnellen Reduzierung kann die Wirksamkeit der Antibiotika nicht nur bei den Tieren selbst, sondern auch beim Menschen künftig sicherstellt werden. „Der Gesetzentwurf lässt daran zweifeln, ob Bundesministerin Aigner den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wirklich eindämmen will. So fehlt etwa ein klares Minimierungsziel und es ist auch völlig unklar, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Es gibt keinen Fahrplan dafür. Wir fordern, in den nächsten zwei Jahren den Einsatz von Antibiotika um 50 Prozent zu reduzieren.“

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat jetzt den ersten Entwurf der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorgelegt. NRW hatte schon im November 2011 auf eine zügige Vorlage gedrängt, damit die Länder beim Vollzug einen umsetzbaren Rechtsrahmen erhalten.

Die Bundesregierung habe zwar in dem Entwurf einige Forderungen der Bundesländer aufgegriffen, wie etwa den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren in einer Datenbank zu erfassen, betonte der Minister. Jedoch haben die Tierhalter  für ihre Meldungen immer einen Monat Zeit. „Wir fordern, dass jede Behandlung sofort online erfasst und transparent wird. Nur so kann ein übermäßiger Einsatz zeitnah kontrolliert werden“, so Remmel. Besonders fatal sei aber, dass  nach Auffassung der Bundesregierung erst nach Ablauf eines Kalenderjahres ermittelt werden soll, ob die Landwirtinnen und Landwirte zu viel Antibiotika ein­setzen. „Wenn das neue Gesetz zum Beispiel im Februar 2013 in Kraft tritt, liegen die ersten Ergebnisse über ein volles Jahr erst Anfang 2015 vor. Diese Verschleierungstaktik von Ministerin Aigner machen wir nicht mit“, sagte Remmel. Auch eine Bilanzierung über den Verbleib der Anti­biotika-Mengen sieht der Gesetzentwurf nicht vor. „Wir wissen zwar bald, wie viele Tonnen Antibiotika an die Tierärztinnen und Tierärzte geliefert worden sind. Wir sollen aber nicht erfahren, wo diese Mengen danach geblieben sind“, so Remmel weiter. „Selbst viele Tierärztinnen und Tierärzten sprechen sich für eine durchgängige Bilanzierung der Mengen bis in den Stall aus. Warum Ministerin Aigner dies nicht auf­greift, ist mir schleierhaft.“

Durch zwei Studien hat das NRW-Verbraucherschutzministerium belegt, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast inzwischen gängige Praxis ist, die antibiotikafreie Tiermast hingegen nur noch die Aus­nahme: Im November 2011 wurde durch die NRW-Antibiotikastudie erstmals in der Bundesrepublik in einer umfassenden Erhebung ermittelt, dass 9 von 10 Masthühnern während ihrer Mastdauer in Kontakt mit Antibiotika kamen. Im Juli 2012 ergab die NRW-Verschlep­pungsstudie, dass Mastgeflügel in NRW offenbar auch außerhalb von Therapiezeiten und teilweise ohne tierärztliche Verordnung in Kontakt mit Antibiotika gekommen ist: In 26 von 42 (rund 62 Prozent) über­prüften Ställen wurden auffällige Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen in Tränkwasser ermittelt. „Wir müssen die Antibiotika-Ströme in der Tierhaltung endlich vollständig transparent machen. Und wir brauchen einen konkreten Fahrplan, wie wir Antibiotika grundsätzlich aus den Ställen verbannen können. Die Bundesregierung steht hier in der Pflicht, den Entwurf des Arzneimittelgesetzes nachzubessern“, forderte Remmel. „Ministerin Aigner muss ich entscheiden: Wenn Sie den Entwurf nicht nachbessert, ist das Gesetz nicht mehr als ein Placebo-Effekt und alles geht so weiter wie bisher.“

Weitere Informationen zu den beiden Studien finden Sie unter:

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2011/presse111115_a.php
www.verschleppungsstudie.nrw.de

„Remmel fordert nationalen Antibiotika-Aktionsplan“ (15. November 2011)

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2011/presse111115_a.php

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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