Minister Remmel: Aigner muss beim Melde­gesetz Worten Taten folgen lassen

10. Juli 2012
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Minister Remmel ist empört über die in das Meldegesetz des Bundes aufgenommene Regelung, wonach Meldebehörden Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels weitergeben dürfen, solange Verbraucherinnen und Verbraucher nicht widersprechen. „Das vom Bundestag verabschiedete Meldegesetz ist eine Ohrfeige für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Schutz ihrer persönlichen Daten ernst nehmen. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner muss ihrer Ankündigung, das Gesetz stoppen zu wollen, auch Taten folgen lassen.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Minister Remmel ist empört über die in das Meldegesetz des Bundes aufgenommene Regelung, wonach Meldebehörden Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels weitergeben dürfen, solange Verbraucherinnen und Verbraucher nicht widersprechen. „Das vom Bundestag verabschiedete Meldegesetz ist eine Ohrfeige für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Schutz ihrer persönlichen Daten ernst nehmen. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner muss ihrer Ankündigung, das Gesetz stoppen zu wollen, auch Taten folgen lassen“.

Die in letzter Beratung des Gesetzes am 28. Juni 2012 aufgenommene „opt-out“-Regelung weicht erheblich von dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf ab, der eine Verwendung dieser Daten nur bei vorheriger Einwilligung des Bürgers erlauben sollte. „Von der Adressweitergabe bei der Glückspielteilnahme bis hin zur Freigabe von Informationen in sozialen Netzwerke wie Facebook: Ständig wird von der Politik ein vorsichtiger Umgang mit sensiblen persönlichen Daten angemahnt. Und nun sollen ausgerechnet die öffentlichen Meldebehörden sich als neue Datenkraken und Steigbügelhalter für die kommerzielle Datennutzung zur Verfügung stellen.“

Verbraucherschutzminister Remmel ist sich daher mit Innenminister Jäger einig, dass das vom Bund beschlossene Meldegesetz in seiner jetzigen Form gestoppt und im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden sollte. „Ich werde mich dieser gezielten und von kommerziellen Interessen getriebenen Entmachtung der Verbraucherinnen und Verbraucher klar entgegen stellen“, betont Verbraucherschutzminister Remmel.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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