Minister Pinkwart: Wir sind gut gerüstet, damit die Unternehmen Finanzierungsengpässe überbrücken und Arbeitsplätze erhalten können

13. März 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine wachsende Zahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen vor ganz neuen Herausforderungen.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine wachsende Zahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen vor ganz neuen Herausforderungen. Zwischenzeitlich hat auch der Bund seine Instrumente zur umfassenden Sicherung der Liquidität und zum unkomplizierten Bezug des Kurzarbeitergeldes geschärft. Gemeinsam mit der Bundes-regierung, die heute ihr Maßnahmenpaket („Schutzschild“) vorgestellt hat, bietet das Land den betroffenen Unternehmen eine Vielzahl passgenauer Instrumente zur Überbrückung an.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen kurzfristig gut gerüstet, um im Zusammenwirken mit dem Bund unseren Unternehmen schnell zu helfen, Liquiditäts-engpässe zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir an neuen Initiativen, um die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Unternehmen weiter zu verbessern, damit wir gestärkt aus der Krise kommen.“

Informationen und Beratung für alle Branchen und Unternehmensgrößen zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen (Infoseite s.u.)
Liquiditätshilfen

  • Unkomplizierte Bereitstellung von Kurzarbeitergeld
  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Kontakt: Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft, Neuss.
3. Mobile Arbeit
IT.NRW stellt die Infrastruktur für die Arbeitsfähigkeit der digitalen Landesverwaltung sicher und baut die Kapazitäten weiter aus, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die mobile Arbeit in großem Umfang zu ermöglichen.
 
4. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Landesregierung arbeitet an weiteren Initiativen für schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen, damit wir gestärkt aus der Krise kommen.
 
Eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungs-Instrumente und die Ansprechpartner finden Sie auf dieser laufend aktualisierten Seite: www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

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