Minister Lersch-Mense äußert sich zur Kritik des zukünftigen NRW-Arbeitgeberpräsidenten Kirchhoff am neuen Landesentwicklungsplan

24. März 2016

„Die NRW-Landesregierung verfolgt im Zuge der transparenten Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) eine wirtschaftsfreundliche Politik. Der LEP schafft die Voraussetzung, um Flächen für Gewerbe und Industrie ebenso wie für den Wohnungsbau bedarfsgerecht auszuweisen“, so Minister Franz-Josef Lersch-Mense.

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„Die NRW-Landesregierung verfolgt im Zuge der transparenten Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) eine wirtschaftsfreundliche Politik. Der LEP schafft die Voraussetzung, um Flächen für Gewerbe und Industrie ebenso wie für den Wohnungsbau bedarfsgerecht auszuweisen“, so Minister Franz-Josef Lersch-Mense.
 
Der Landesentwicklungsplan müsse alle Ansprüche an den Raum fachübergreifend und überörtlich aufeinander abstimmen. Minister Lersch-Mense: „Hierzu hat es umfangreiche Beteiligungsverfahren gegeben und der auf dieser Grundlage überarbeitete Entwurf des LEP hat auch nach Auffassung der Industrie- und Handelskammern deren zentrale Forderungen aufgegriffen.“
 
Die pauschale und nicht konkret belegte Kritik des künftigen Arbeitgeberpräsidenten sei nicht nachvollziehbar. „Bei insgesamt ca. 17.500 ha Gewerbeflächenreserven sollte es gemeinsames Anliegen sein, diese Flächen soweit und so schnell wie möglich auch tatsächlich nutzbar zu machen. NRW ist ein hervorragend bewerteter Standort für Investitionen. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, diesen Ruf zu festigen. Das ist jedenfalls Ziel der gesamten Landesregierung“, erläuterte Lersch-Mense.
 
Die Entwicklung der Gewerbeflächenreserven, die in NRW derzeit zur Verfügung stehen, sei der Landesregierung ein ständiges Anliegen, so der Minister. Hierfür gelte es, konstruktive Lösungen zu finden und einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in NRW zu leisten.
„Die Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft wird von der Landesregierung sehr ernst genommen. Die Clearingstelle Mittelstand ist eine bundesweit einmalige Einrichtung und Kernstück des Mittelstandsförderungsgesetzes NRW. Sie wird immer dann beteiligt, wenn Gesetzentwürfe mittelstandsrelevant sind“, so Minister Lersch-Mense.

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