Minister Laumann: Wir müssen alle zusammen verantwortlich handeln, um den Einzelnen zu schützen, aber auch um unser Gesundheitssystem zu entlasten

Kleiner Aufwand, großer Nutzen: Gesundheitsministerium ruft gemeinsam mit Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf

6. Oktober 2020
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Herbst ist da und mit ihm nicht nur die üblichen Erkältungskrankheiten, sondern auch die weitaus gefährlichere echte Grippe (Influenza).

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Herbst ist da und mit ihm nicht nur die üblichen Erkältungskrankheiten, sondern auch die weitaus gefährlichere echte Grippe (Influenza). Auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Düsseldorf hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann daher gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nochmals betont.
 
„Die Grippeschutzimpfung ist eine einfache Möglichkeit, eine schwere Krankheit zu verhindern. Für den Einzelnen bedeutet es nur einen sehr geringen Aufwand, ohne ein wesentliches Risiko. Der Nutzen nicht nur für sich selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen, sei es die Familie oder die Arbeitskollegen, ist hoch“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen in Nordrhein-Westfalen zur Grippeimpfung aufruft.
In Deutschland treten saisonale Grippewellen im Winterhalbjahr meist nach dem Jahreswechsel auf. Dabei kann die Belastung des Gesundheitssystems durch die jährliche Grippewelle hoch werden: Je nach Schwere der Grippewelle werden schätzungsweise jedes Jahr 5 bis 20 Prozent der Bevölkerung infiziert, und es gibt bis zu sieben Millionen Influenza-bedingte Arztbesuche und rund 3.000 bis 30.000 Influenza-bedingte Krankenhauseinweisungen.
 
Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen die saisonale Grippe für Bevölkerungsgruppen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Influenza haben. Dies sind Menschen über 60 Jahren, Menschen mit einem chronischen Grundleiden und Menschen, die beruflich besonders exponiert und epidemiologisch bedeutsam sind, weil es durch sie zu Übertragungen kommen könnte. Beispiele hierfür sind Beschäftigte von Krankenhäusern oder Pflege- und Senioreneinrichtungen. Zudem sollten auch Schwangere und Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen möglichst gegen Influenza geimpft werden.
 
Laumann machte zudem auf bestehenden Handlungsbedarf in der Bevölkerung aufmerksam: „Bedauerlicherweise sind die Impfquoten in den besonders gefährdeten Personengruppen in den letzten Jahren nicht ausreichend gewesen.“ Sie lagen zum Beispiel bei circa 35 Prozent in der Altersgruppe der über 60-Jährigen und bei nur circa 20 bis 50 Prozent bei Personen mit chronischen Grundleiden. Der Minister appellierte deshalb: „Nutzen Sie bei erhöhtem Risiko für eine schwere Erkrankung oder als möglicher Überträger die Impfangebote in Betrieben, gehen Sie zu Ihrem Hausarzt – lassen Sie sich impfen! Sprechen Sie Personen mit erhöhtem Risiko in Ihrem Umfeld an und tragen Sie durch Aufklärung zu einer Steigerung der Quote bei.“
 
Gerade vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen und exponierten Berufsgruppen essenziell, um in der Grippewelle schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern (unter anderem bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) zu vermeiden. Dabei ist in der kommenden Influenzasaison 2020/21 mit den verfügbaren Impfstoffmengen der größte Effekt erzielbar, wenn die Influenza-Impfquoten in den empfohlenen Gruppen erheblich gesteigert werden.
 
„Auch für die Krankenhäuser als Arbeitgeber ist der Impfschutz für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz von überaus großer Bedeutung. Durch einen entsprechenden Impfschutz – wie im Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 verankert – soll nicht nur der Schutz der Beschäftigten insbesondere bei impfpräventablen Erkrankungen in Bereichen mit einer erhöhten Infektionsgefährdung verbessert werden“, so Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: „Wir müssen darüber hinaus auch den Schutz vor Infektionen der von den Beschäftigten betreuten Personen, die durch diese infiziert werden können, immer im Blick haben. Wir als Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen unterstützen die Durchführung der Grippeschutzimpfung für unser Krankenhauspersonal ausdrücklich.“
 
„Der richtige Zeitpunkt für die Grippeschutzimpfung ist im Oktober und November, denn so stellt man sicher, dass der Körper ausreichend Zeit hatte, einen Impfschutz aufzubauen, der auch über den Höhepunkt der Grippewelle anhält. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Grippeschutzimpfung für die genannten Personengruppen in diesem Jahr besonders wichtig, um eine mögliche Doppelbelastung durch die Influenza und das Coronavirus zu vermeiden. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten – Impfen schützt Leben, sowohl das eigene als auch das der Mitmenschen!“, betont Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Allgemeinmediziner.
 
„Wir müssen uns auf einen doppelten Virus-Herbst mit Grippe- und Corona-Infektionen einstellen und dafür eine Priorisierung der Impfungen vornehmen“, fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle. Es gelte, vorrangig diejenigen Gruppen zu impfen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza oder von Covid19 haben – also etwa Bewohner von Senioren, Alters- und Pflegeheimen, chronisch Kranke, Schwangere oder Personen aus den Gesundheitsberufen, die direkten Patientenkontakt haben. Gehle will dadurch eine Unterversorgung der Risikopatienten durch eine falsche Verteilung des Impfstoffes unbedingt vermeiden.
 
Mit einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und der Gesundheitsminister zusätzlich direkt an die Krankenhäuser und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land. In dem Schreiben bitten sie um Unterstützung, durch ihre wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung zu einer Steigerung der Impfquoten in den Risikogruppen sowie dem pflegerischen und medizinischen Personal beizutragen.
 
 

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