Minister Laumann: Wer eine solche Tragödie durchlebt hat, braucht unkompliziert Hilfe

100.000 Euro Reisekostenbeihilfe für Nebenklägerinnen und -kläger im Duisburger Loveparade-Prozess

7. März 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung stellt insgesamt 100.000 Euro als Reisekostenbeihilfe zur Verfügung, um den Nebenklägerinnen und Nebenklägern im Duisburger Loveparade-Prozess die Teilnahme am Prozess zu ermöglichen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung stellt insgesamt 100.000 Euro als Reisekostenbeihilfe zur Verfügung, um den Nebenklägerinnen und Nebenklägern im Duisburger Loveparade-Prozess die Teilnahme am Prozess zu ermöglichen. Anträge können ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren gestellt werden.
 
Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Das Unglück bei der Loveparade in Duisburg 2010 war eine der größten Katastrophen in der Geschichte unseres Landes. Wer eine solche Tragödie durchlebt hat, muss unkompliziert unterstützt und von Bürokratie entlastet werden.“
 
Ein Merkblatt und ein Antragsformular stehen ab Mittwoch (7.3.2018) auf der Internetseite des Landgerichts Duisburg zur Verfügung. Das Antragsformular ist einfach gestaltet: Es sind nur wenige Angaben zur Person und zur Bankverbindung erforderlich sowie ein Nachweis, als Nebenklägerin oder Nebenkläger zugelassen zu sein. Belege über entstandene Reisekosten müssen nicht eingereicht werden.
 
Eine Reisekostenbeihilfe kann für insgesamt bis zu zehn Verhandlungstage beantragt werden, die Erstattung erfolgt pauschal, gestaffelt nach der Wegstrecke. Bei zehn Verhandlungstagen und Anreise aus dem Ausland können pro Person maximal 1.800 Euro beantragt werden. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das heute auf der Internetseite des Landgerichts Duisburg eingestellt wurde: www.lg-duisburg.nrw.de – auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums gibt es ebenfalls einen Link zu diesen Informationen: www.mags.nrw.

An dem Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg beteiligen sich mehr als 60 Nebenklägerinnen und Nebenkläger. Sie werden vom Gericht direkt über die Möglichkeit einer Reisekostenbeihilfe informiert. Das Merkblatt und das Antragsformular wurden auch in die jeweiligen Muttersprachen der Betroffenen übersetzt. Neben Deutsch sind das Chinesisch, Englisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch. Auch diese fremdsprachigen Versionen sind online verfügbar.
 
Neben den 100.000 Euro für die Reisekostenbeihilfe hat die Landesregierung weitere 300.000 Euro für die seelsorgerische und psychologische Betreuung der betroffenen Opfer und Angehörigen zur Verfügung gestellt. Die Stiftung Duisburg 24.07.2010 unterstützt mit diesen Mitteln ein spezielles, vor Ort eingesetztes Betreuungsteam.
 

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