Minister Laumann: Vorsicht vor Böllern und Raketen aus dem Internet

Der Sicherheit zuliebe: Arbeitsministerium rät zu geprüfter Qualität statt illegalem Feuerwerk

27. Dezember 2018
Feuerwerkskörper in einem Geschäft

Bei Kontrollen vor Silvester im letzten Jahr haben NRW-Arbeitsschützer 1.580 Betriebe überprüft und dabei insgesamt über 850 Verstöße festgestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Raketen, Kanonenschläge und Böller gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt dringend davor, in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen: „Vermeintlich billige Raketen oder Chinaböller können Sie teuer zu stehen kommen. Achten Sie deshalb der eigenen Sicherheit zuliebe darauf, nur zugelassenes Feuerwerk zu kaufen.“
 
Obwohl in Europa nur zugelassenes Feuerwerk verkauft und abgebrannt werden darf, bieten Internethändler in den letzten Jahren zunehmend illegale Feuerwerkskörper an. Solche Produkte haben oft eine um ein Vielfaches größere Wirkung als zugelassene und bergen hohe Risiken. Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen, bei denen Menschen beispielsweise das Augenlicht oder die Hände verlieren. Laumann warnt daher: „Wer illegales Feuerwerk abbrennt, riskiert Gesundheit und Leben – und mitunter auch ein Strafverfahren, wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.“

Sicherheitstipps für ein unbeschwertes Silvestervergnügen

  • Feuerwerkskörper müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein, zum Beispiel 0489-F2-1234 CE 0489.
  • Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und der Kategorie F1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden.
  • Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollte man vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten. So ist zum Beispiel bei Feuerwerk der Kategorie F2 in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten.

Hintergrund: NRW-Arbeitsschutz kontrolliert Verkaufsstellen

  • Offizieller Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk ist auch dieses Jahr wieder der 28. Dezember.
  • Expertinnen und Experten der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen führen jedes Jahr intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durch. Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Neben der korrekten Kennzeichnung des Feuerwerks wird zum Beispiel kontrolliert, ob die Händler die Feuerwerkskörper richtig lagern, ob sie die zulässigen Höchstlagermengen einhalten und auch, ob die Notausgänge nicht zugestellt sind, damit das Gebäude bei Gefahr schnell verlassen werden kann.
Bei Kontrollen vor Silvester im letzten Jahr haben NRW-Arbeitsschützer 1.580 Betriebe überprüft und dabei insgesamt über 850 Verstöße festgestellt. Unter anderem wurden 207 nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnete Feuerwerkskörper vorgefunden. 55 Produkte hatten so gravierende Mängel, dass sie vom Markt genommen werden mussten. Als Folge der Silvesterkontrollen wurden 60 Bußgeldverfahren sowie 16 Strafverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstlagermengen eingeleitet.

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