Minister Laumann: Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten nicht hinnehmen

Behörden für Chemikaliensicherheit nehmen „alte“ Haushaltsreiniger und andere verbotene Produkte aus dem Handel

10. Januar 2018
PHB Chemikaliensicherheit Chemikalien

Die Behörden für Chemikaliensicherheit in Nordrhein-Westfalen haben in großen Mengen chemische Produkte aus den Verkaufsregalen entfernen lassen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Behörden für Chemikaliensicherheit in Nordrhein-Westfalen haben in großen Mengen chemische Produkte aus den Verkaufsregalen entfernen lassen. Bei Kontrollen wurden Lacke und Farben, Putz-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lufterfrischer, Bremsflüssigkeiten, Spachtelmassen und weitere Produkte entdeckt, die nicht den vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten entsprechen. Der staatliche Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen sowie die Kreise und kreisfreien Städte überprüften landesweit über 500 Unternehmen (Einzel-, Groß- und Online-Handel) und stießen dabei auf insgesamt mehr als 14.000 nicht mehr verkehrsfähige Produkte.
 
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche möglichen gesundheitlichen Risiken mit dem Kauf eines Mittels verbunden sind. Wer mit verbotenen Produkten Geschäfte macht, betreibt zudem einen unfairen Wettbewerb. In Nordrhein-Westfalen nehmen wir solche Verstöße nicht hin“, sagte Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
 
Seit dem 1. Juni 2017 dürfen europaweit keine Produkte mehr verkauft werden, die nicht den Kennzeichnungsvorgaben nach der CLP-Verordnung entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Die zweijährige Übergangsregelung zum Verkauf alter Lagerbestände ist abgelaufen.
 
Die CLP-Verordnung dient dazu, den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu verbessern. Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen den neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Die alten Gefahrensymbole mit einem orangefarbenen Quadrat im Hintergrund sind durch ein rautenförmiges Piktogramm mit rotem Rahmen ersetzt. Im Vergleich zu vorher sind die Gefahrenangaben umfassender. Deutlich mehr Stoffe sind kennzeichnungspflichtig, darunter zum Beispiel Wasch- und Geschirrspülmittel. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden dadurch besser und umfangreicher informiert.
 
Die Überprüfungen in Nordrhein-Westfalen fanden zwischen Juni und Mitte Dezember 2017 statt. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie alle Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen waren beteiligt. Es wurden Fachmärkte für Autozubehör, Tankstellen, Schnäppchenmärkte, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Kaufhäuser, Apotheken und Baumärkte sowie Großhändler kontrolliert.
 
Mehrsprachiges Infomaterial zur Kennzeichnung von Chemikalien ist abrufbar unter: www.mags.nrw.
Ein ausführlicher Bericht zu den Ergebnissen des Überwachungsprojektes ist zu finden unter: www.mags.nrw.
 

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