Minister Laumann: Unbürokratische Hilfe bietet wohnungslosen Menschen Schutz vor Kälte

Land stellt erstmals 100.000 Euro für Kältehilfen zur Verfügung

17. Januar 2019
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Das Sozialministerium hat in diesem Winter erstmalig 100.000 Euro für Kältehilfen für wohnungslose Menschen zur Verfügung gestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Sozialministerium hat in diesem Winter erstmalig 100.000 Euro für Kältehilfen für wohnungslose Menschen zur Verfügung gestellt. Die freien Träger der Wohnungslosenhilfe können damit beispielsweise Schlafsäcke, Isomatten oder Decken beschaffen und diese an Menschen verteilen, die auf der Straße leben.
 
„In der kalten Jahreszeit sind Menschen, die auf der Straße leben, besonders gefährdet“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Sie riskieren Verschlechterungen ihres oft ohnehin angegriffenen Gesundheitszustandes, schlimme Erfrierungen oder sogar ihr Leben. Ihnen muss unkompliziert geholfen werden, damit sie nicht erfrieren.“
 
Niemand müsse in Deutschland unter freiem Himmel leben, so Laumann weiter. Die Kommunen und Kreise seien verpflichtet, wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anzubieten. „Viele Kommunen stellen im Winter zusätzliche Notschlafplätze zur Verfügung. Dabei werden sie intensiv von Trägern der freien Wohlfahrtspflege unterstützt. Dennoch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass manche wohnungslose Menschen diese Angebote nicht annehmen“, sagte der Minister.
 
Etwa 40 freie Träger der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes haben Mittel für Kältehilfen beantragt und in einem unbürokratischen Verfahren bewilligt bekommen. Ein Schwerpunkt liegt auf den Städten des Ruhrgebietes und der Rheinschiene, aber auch Träger aus dem Münsterland, Ostwestfalen-Lippe oder vom Niederrhein sind dabei.

Zum Hintergrund:

Zuständig für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind die Kommunen und Kreise. Nordrhein-Westfalen unterstützt diese als bislang einziges Bundesland bereits seit 1996 mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit. Dafür stehen jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. 2018 wurden erstmals zusätzliche Landesmittel in Höhe von 750.000 Euro für die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen und 100.000 Euro für Kältehilfen zur Verfügung gestellt.
 

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