Minister Laumann stellt Sozialbericht NRW 2020 vor

Laumann: Der Sozialbericht dient uns als eine Art Frühwarnsystem, um uns auf entstehende Probleme rechtzeitig aufmerksam zu machen

26. Februar 2021
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Einmal pro Legislaturperiode erstellt das Sozialministerium einen Bericht zur sozialen Lage in Nordrhein-Westfalen, zuletzt im Jahr 2016. Minister Karl-Josef Laumann hat jetzt den neuen Sozialbericht 2020 vorgestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Einmal pro Legislaturperiode erstellt das Sozialministerium einen Bericht zur sozialen Lage in Nordrhein-Westfalen, zuletzt im Jahr 2016. Minister Karl-Josef Laumann hat jetzt den neuen Sozialbericht 2020 vorgestellt. Der neue Bericht basiert im Wesentlichen auf den zum Zeitpunkt der Berichterstellung aktuellsten verfügbaren Daten, die überwiegend aus dem Jahr 2018 und zusätzlich aus dem Jahr 2019 stammen. Entwicklungen im Jahr 2020 werden vom Bericht noch nicht abgebildet, er stellt daher die Situation vor dem Auftreten des Corona-Virus dar.
 
Minister Laumann: „Vor Corona gab es viele positive Entwicklungen, die sich aufgrund der Pandemie so voraussichtlich nicht ohne Weiteres fortsetzen werden. Die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise werden in den nächsten Monaten nach und nach zu Tage treten. Es werden daher weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote erforderlich sein. Der Sozialbericht bietet wichtige Anhaltspunkte, wo wir in Zukunft genauer hinschauen und verstärkt tätig werden müssen. Er dient uns als eine Art Frühwarnsystem, um uns auf entstehende Probleme rechtzeitig aufmerksam zu machen.“
 
Seit 2013 wuchs das nordrhein-westfälische Bruttoinlandsprodukt bis zur Corona-Pandemie kontinuierlich. Im Jahr 2019 lag die Wirtschaftsleistung Nordrhein-Westfalens bei über 711 Milliarden Euro, das entsprach einem Anteil von knapp 21 Prozent an der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands.
 
Auch der Arbeitsmarkt entwickelte sich positiv: In 2019 waren in Nordrhein-Westfalen etwa zehn Millionen Personen erwerbstätig. Gegenüber 2009 waren das fast eine Million oder knapp zehn Prozent mehr Erwerbstätige. Gleichzeitig sind die Erwerbslosenquote zwischen 2014 und 2018 auf vier Prozent und damit um 1,8 Prozentpunkte gesunken. Zudem war die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen rückläufig und auch die Armutsrisikoquote.
 
Dieser grundsätzlich positiven Entwicklung steht ein weiterhin leichter Anstieg des Anteils „atypisch“ Beschäftigter an den Erwerbstätigen entgegen: von 31 Prozent in 2014 auf 31,7 Prozent in 2018. Auch die Niedriglohnquote der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten stieg in Nordrhein-Westfalen von 18,8 Prozent in 2014 auf 19,2 Prozent in 2018. Immer noch sind dieselben Personengruppen und Familien und deren Kinder von Armut und Ausgrenzung besonders betroffen: Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund, Geringqualifizierte.
 
Sozialminister Laumann: „Wir wissen, dass genau diese Personengruppen auch von der Corona-Situation besonders betroffen sind. Ihnen drohen häufiger als anderen Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste, gesundheitliche Probleme. Sie leben in beengten Wohnverhältnissen und steigende Mieten und Stromkosten belasten ihre niedrigen Einkommen. Sie haben seltener einen Internetzugang, ihre Kinder seltener ein Tablet, einen eigenen Schreibtisch oder ein eigenes Zimmer. Deshalb ist mir sehr wichtig, dass wir neben allen Problemen und drängenden Aufgaben gerade auch in Krisenzeiten die ärmeren und sozial benachteiligten Menschen in unserem Lande im Blick behalten und in den Fokus der Sozialpolitik stellen.“
 
In Nordrhein-Westfalen wurde deshalb das Programm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ verlängert, um geschaffene Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen gerade in dieser Pandemiezeit zu erhalten. Rund 120 Projekte gehen in diesem Rahmen jetzt neu an den Start oder setzen ihre wichtige Arbeit vor Ort fort. Gleichzeitig wird mit dem DigitalPakt Schule dafür gesorgt, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler aus einkommensarmen Familien mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Neben einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, um die Elternarmut zu verringern, setzt sich Nordrhein-Westfalen auch für eine Kindergrundsicherung ein, damit Kinder und Jugendliche nicht weiter auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesen sind. Denn: Kinder benötigen die Deckung des eigenen Lebensbedarfs, unabhängig vom familiären Status und der Lebenssituation der Eltern.
 
Der aktuelle Sozialbericht mit weiteren Informationen steht im Internet als Lang- und Kurzfassung unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.mags.nrw/broschuerenservice.
 
Hintergrundinformationen
 
Armut in Deutschland
Armut in Deutschland ist nicht vergleichbar mit der Armut in vielen Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, sondern muss relativ gesehen werden. Armut in Deutschland bedeutet aber nicht nur materielle Armut, sie bedeutet auch oft einen weitgehenden Ausschluss von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
 
Armutsrisikoschwelle und Armutsrisikoquote
Um (relative) Armut messbar zu machen, wurde EU-weit eine Definition vereinbart. Danach ist ein Haushalt einkommensarm, wenn dessen Einkommen unter der so genannten Armutsrisikoschwelle liegt. Diese Schwelle liegt bei 60 Prozent des Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung. Als einkommensarm gelten demnach Personen, deren Pro-Kopf-Einkommen (aus Erwerbsarbeit, Rente, Mindestsicherung, Kindergeld, Wohngeld) weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen beträgt. Die Armutsrisikoquote gibt an, wie hoch der Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle an der Bevölkerung ist.
 
Mindestsicherungsleistungen
Damit sind finanzielle Hilfen des Staates gemeint, die zur Sicherung des Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen SGB-II-Leistungen, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 

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