Minister Laumann: Immer mehr Tariflöhne über der Niedriglohnschwelle

Arbeitsminister stellt „Tarifspiegel 2018“ vor

14. Februar 2019
phb Karl-Josef Laumann

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2018 die Tariflöhne in insgesamt neun Branchen im Vergleich zum Vorjahr aus dem Niedriglohnbereich von unter 10 Euro Stundenlohn herausgewachsen – darunter Tätigkeiten in Privathaushalten, die Schuhindustrie und das Sanitär-, Installateur- und Klempnerhandwerk.

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In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2018 die Tariflöhne in insgesamt neun Branchen im Vergleich zum Vorjahr aus dem Niedriglohnbereich von unter 10 Euro Stundenlohn herausgewachsen – darunter Tätigkeiten in Privathaushalten, die Schuhindustrie und das Sanitär-, Installateur- und Klempnerhandwerk. Das zeigt der „Tarifspiegel 2018. Tarifliche Grundvergütungen bis 10 Euro je Stunde in Nordrhein-Westfalen“, den Arbeitsminister Karl-Josef Laumann vorgestellt hat.
 
„Tarifverträge sind eine wichtige Voraussetzung für faire Löhne. Hier zeigt sich die Leistung der Sozialpartner für das Sozialsystem in Nordrhein-Westfalen“, sagte Minister Laumann. „Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 haben wir zudem eine Untergrenze für den Wettbewerb über die Lohnkosten gesetzt. Seitdem sind insgesamt 35 Branchen in Nordrhein-Westfalen aus dem Niedriglohnbereich herausgewachsen. Das heißt, dort gibt es keine Tarifgruppe unter 10 Euro mehr.“
 
Nach dem Tarifspiegel gibt es in Nordrhein-Westfalen noch 39 Wirtschaftszweige mit tariflichen Grundvergütungen (ohne Zuschläge wie Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen) von weniger als 10,00 Euro je Stunde. Das heißt nicht, dass in diesen Branchen generell Stundenlöhne unter 10 Euro gezahlt werden, vielmehr sind hier häufig die Tarifgruppen für ungelernte Kräfte betroffen. Die niedrigste Tariflöhne finden sich in den Branchen: Fleischerhandwerk (ungelernte Arbeitskräfte, 8,90 Euro/Stunde), Dachdecker (kaufmännische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung, 8,92 Euro/Stunde) und Floristikfachbetriebe (ungelernte Tätigkeit, 9,01 Euro/Stunde).
 
In sieben Branchen werden allerdings auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung tarifliche Entgelte im Niedriglohnbereich gezahlt: Abbruch- und Abwrackgewerbe, Apotheken, Erwerbsgartenanbau, Forstpflanzbetriebe, Friseurhandwerk, Steinkohlenbergbau, Tierarzthelfer/innen, Wohnraumleuchtenindustrie. Doch auch hier ist die Zahl deutlich zurückgegangen; im Jahr 2015 waren es noch 20 Branchen.
 
Zum Hintergrund:
Seit 2004 gibt das Tarifregister Nordrhein-Westfalen jährlich einen Tarifspiegel heraus. Darin werden die tariflichen Grundvergütungen in den niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen veröffentlicht. Für den Tarifspiegel 2018 wurden die zurzeit gültigen 130 Branchentarifverträge in Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Der Tarifspiegel zielt nicht darauf ab, den Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu beschreiben, da hier nur tarifvertragliche Regelungen dargestellt werden können.
 
Der Tarifspiegel orientiert sich an der international verwendeten Definition der OECD. Danach liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Der Medianwert bezeichnet also den Verdienst, bei dem genau die Hälfte der Beschäftigten darüber und die andere Hälfte der Beschäftigten darunter liegt. Er ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnittsverdienst, bei dem die Summe der Entgelte durch die Summe der Arbeitnehmer geteilt wird.
Der Tarifspiegel im Internet: www.tarifregister.nrw.de
 

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