Minister Laumann: Bessere Strukturqualität in der Notfallversorgung

20. April 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Regelung der stationären Notfallversorgung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Regelung der stationären Notfallversorgung. „Mit der Krankhausreform in Nordrhein-Westfalen schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen, damit auch in Zukunft eine gut erreichbare und insbesondere qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann. Der Beschluss des G-BA zur Notfallversorgung liefert hierfür eine weitere wichtige Grundlage, der auch meiner Krankenhauspolitik entspricht. Es ist richtig, Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen zu stellen und mit Zu- und Abschlägen entsprechende finanzielle Anreize zu setzen. Das ist auch für Nordrhein-Westfalen ein guter Beitrag zur Steigerung der Strukturqualität in der Notfallversorgung“, erklärt Laumann.

Deutschlandkarte mit der Erreichbarkeit von Krankenhäuser.
  • Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss („Erreichbarkeit der Krankenhäuser, die bundesweit als Teilnehmer an der stationären Notfallversorgung eingestuft werden“)

Die Patientinnen und Patienten müssten sich, so der Gesundheitsminister, auf eine gute Notfallversorgung verlassen können, die verlässliche Standards erfülle. Zugleich müsse natürlich auch in der Zukunft sichergestellt sein, dass die diese Versorgung in der Fläche gewährleistet werde: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass in jeder Region die Notfallversorgung gut erreichbar ist“, sagt Laumann. Laut G-BA liegt die Erreichbarkeit der Krankenhäuser, die in Nordrhein-Westfalen als Teilnehmer an der stationären Notfallversorgung eingestuft werden, flächendeckend bei maximal 30 Minuten, oftmals sogar darunter (siehe Karte).

Der Beschluss des G-BA ermöglicht den Ländern durch eine Sonderklausel zudem, dass in einzelnen Fällen Krankenhäuser auch weiterhin an der Notfallversorgung teilnehmen können, die zwingend bedarfsnotwendig sind. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird hier aus regionaler Sicht prüfen und abschließend bewerten, ob solche Ausnahmen auch in Nordrhein-Westfalen notwendig sind. „Die Interessen der Patientinnen und Patienten stehen dabei natürlich an oberster Stelle“, sagt Laumann.

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