Minister Laumann: Auge und Ohr für Menschen, die weder hören noch sehen können

Seit zehn Jahren fördert Nordrhein-Westfalen die Qualifizierung von Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten

4. Mai 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Seit 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 109 Personen mit Landesmitteln dafür qualifiziert, taubblinde Menschen im Alltag zu unterstützen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Seit 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 109 Personen mit Landesmitteln dafür qualifiziert, taubblinde Menschen im Alltag zu unterstützen. Mit mehr als der Hälfte der bundesweit rund 200 Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten ist das Land weiter Vorreiter bei diesem Thema.
 
„Sie sind Auge und Ohr für Menschen, die weder sehen noch hören können oder aber sehr stark beeinträchtigt sind“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann in Recklinghausen bei der Zertifikatsübergabe an 14 „frischgebackene“ Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten. „Als sehender und hörender Mensch kann man sich kaum vorstellen was es bedeutet, auf beide Sinne gleichzeitig verzichten zu müssen.“
 
Zum Jubiläum sagte der Minister: „Ich freue mich, dass der damals ins Wasser geworfene Stein solche Kreise gezogen hat.“ Vor zehn Jahren hatte Laumann in seiner ersten Amtszeit als Sozialminister den Weg dafür freigemacht, dass am Gehörlosenzentrum in Recklinghausen eine landesweite Qualifizierung für die Taubblinden-Assistenz eingerichtet werden konnte. Träger ist der Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V..
 
Das Sozialministerium hat für mittlerweile acht Qualifizierungskurse insgesamt rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ein neunter Kurs ist in Vorbereitung.
 
Von Taubblindheit wird gesprochen, wenn sowohl das Hör- als auch das Sehvermögen hochgradig eingeschränkt oder überhaupt nicht vorhanden sind. Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten unterstützen die Betroffenen bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Kommunikation. Dabei kommen je nach Grad der Einschränkung taktile (abgefühlte) Gebärden zum Einsatz, das sogenannte Lormen (ein Tastalphabet in der Hand), die Gebärdensprache oder auch die Brailleschrift.
 
Eine offizielle Statistik über die Zahl taubblinder Menschen gibt es nicht. Schätzungen gehen von rund 1.900 Menschen in Nordrhein-Westfalen mit einer schweren Sehbehinderung und einer schweren Hörbehinderung aus. 97 taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen haben das 2016 neugeschaffene Merkmal „Tbl“ in ihren Schwerbehindertenausweis eintragen lassen.
 

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