Minister Laumann: 850.000 Euro für die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen

Land stellt Kommunen und Initiativen Mittel zur Anschaffung von Zahnarztstühlen, Ultraschallgeräten oder EKG zur Verfügung

13. Juli 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für die bessere medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen stellt Sozialminister Karl-Josef Laumann den Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen und Freien Trägern in diesem Jahr 850.000 Euro zur Verfügung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für die bessere medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen stellt Sozialminister Karl-Josef Laumann den Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen und Freien Trägern in diesem Jahr 850.000 Euro zur Verfügung. Damit können beispielsweise Ultraschallgeräte oder andere medizinische Ausstattungen für die kommunal organisierten, oft auch ehrenamtlich betreuten, mobilen medizinischen Dienste angeschafft werden.
 
„Häufig nutzen wohnungslose Menschen das medizinische Regelsystem nicht“, sagte Sozialminister Laumann, „sei es aus Scham oder aus Unkenntnis. Deshalb sind aufsuchende Hilfen und Angebote, die sich speziell auf diesen Personenkreis eingestellt haben, so wichtig.“
 
Das Leben auf der Straße führe zu besonderen gesundheitlichen Belastungen durch Witterung, mangelnde Hygiene und ungesunde Ernährung. „Dadurch ist die gesundheitliche Verfassung von wohnungslosen Menschen deutlich schlechter als beim Durchschnitt der Bevölkerung“, so Laumann. Als Beispiele nannte er Erkrankungen der Atmungs- und Verdauungsorgane, des Herz- und Kreislaufsystems, Hautkrankheiten sowie psychische und Suchterkrankungen.
 
„Es ist gut, dass wir vielfältige Hilfsangebote der Kommunen, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und von ehrenamtlich tätigen Medizinern haben, die sich mit großem Engagement um die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Menschen kümmern“, sagte der Minister. „Ihnen wollen wir mit diesem Sonderprogramm bei ihrer wichtigen Arbeit helfen.“
 
Ab sofort können kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Kreise sowie freie Träger Mittel aus dem Sonderprogramm „Bessere medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen“ beantragen. Förderfähig sind Investitionskosten beispielsweise für Zahnarztstühle, Ultraschallgeräte oder EKG. Je Einzelprojekt können Förderungen zwischen 12.500 und 100.000 Euro beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2018. Nähere Informationen unter www.mags.nrw.
 

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