Minister Kutschaty überreicht Bundesverdienstkreuz an Notar Prof. Dr. Stefan Zimmermann

3. Juli 2015
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Justizminister Thomas Kutschaty hat im Justizministerium dem 65-jährigen Notar Prof. Dr. Stefan Zimmermann das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht, das vom Bundespräsidenten verliehen wurde.

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Justizminister Thomas Kutschaty hat im Justizministerium dem 65-jährigen Notar Prof. Dr. Stefan Zimmermann das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht, das vom Bundespräsidenten verliehen wurde. Thomas Kutschaty in seiner Laudatio: „Der Orden ist eine Auszeichnung, mit der Persönlichkeiten geehrt werden, die sich in ganz besonderem Maße um die Gesellschaft verdient gemacht haben. Für Ihr außerordentliches Engagement gebührt Ihnen unser Dank.“
 
Prof. Dr. Stefan Zimmermann engagiert sich seit drei Jahrzehnten für den Notarstand sowie seit mehr als einem Jahrzehnt für das Allgemeinwohl. Für seine Verdienste um den Notarstand und die vorsorgende Rechtspflege wurde ihm bereits 1996 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Seitdem hat er sein Engagement auch im sozialen Bereich unvermindert fortgesetzt und im Grad der Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert, so dass nunmehr die Auszeichnung mit dem Verdienstorden 1. Klasse im Wege der Höherstufung gerechtfertigt scheint. Darüber hinaus wurde er im Januar 2010 mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.
 
Prof. Dr. Zimmermann, verheiratet und Vater von vier erwachsenen Kindern, ist seit dem Jahre 1985 als Notar in Köln tätig.

Ordensbegründung für Prof. Dr. Stefan Zimmermann

Prof. Dr. Stefan Zimmermann engagiert sich seit drei Jahrzehnten für den Notarstand sowie seit mehr als einem Jahrzehnt für das Allgemeinwohl. Für seine Verdienste um den Notarstand und die vorsorgende Rechtspflege wurde ihm am 18. April 1996 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Seitdem hat er sein Engagement unvermindert fortgesetzt und im Grad der Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert, so dass nunmehr die Auszeichnung mit dem Verdienstorden 1. Klasse im Wege der Höherstufung gerechtfertigt scheint.
 
Von 1981 bis zu seiner Bestellung zum Notar im Jahre 1985 war er zunächst Geschäftsführer der Bundesnotarkammer. 1981 wurde er zum Geschäftsführer des Notarversicherungsfonds der Notarkammern bestellt und übte diese Tätigkeit bis 1999 aus. In dieser Zeit gab Prof. Dr. Zimmermann wesentlichen Anstöße und Impulse zur weiteren Ausgestaltung des Notarversicherungsfonds. 1999 wurde er von der Fondsversammlung zum Mitglied des Verwaltungsrates und in der anschließenden konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates zum Vorsitzenden gewählt. Prof. Dr. Zimmermann bekleidet das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden des Notarversicherungsfonds bis heute. Seit 1988 ist er  Vorsitzender des Anlageausschusses.
 
Darüber hinaus hat sich Prof. Dr. Zimmermann seit 1985 mit großem Engagement an der Facharbeit im Ausschuss für Versicherungsangelegenheiten der Bundesnotarkammer, den er seit 2003 als Vorsitzender leitet, beteiligt.
 
Besondere Anerkennung verdient sein langjähriger und Einsatz im Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesnotarkammer für eine sachgerecht und ausgewogen gestaltete, an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Fortentwicklung des Familien- und Erbrechts. Diesen Ausschuss leitete er seit seiner Errichtung in 1985 bis 2003 und hat sich im Rahmen der Facharbeit zahllosen Reformen, Reformvorhaben sowie rechtspolitischen Diskussionen auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts mit großem Sachverstand gewidmet. Darüber hinaus war Prof. Dr. Zimmermann maßgeblich an der Konzeption und Einrichtung des Zentralen Vorsorgeregisters beteiligt, das die Bundesnotarkammer als ein bundesweites Register für die Erfassung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im gesetzlichen Auftrag aufgebaut hat. Mit zwischenzeitlich mehr als 1,5 Millionen registrierten Vorsorgevollmachten hat sich das Register seit Aufnahme des Vollbetriebs in 2005 erfolgreich bewährt. Auch hat sich Prof. Dr. Zimmermann mit den Möglichkeiten einer verstärkten Entlastung der Justiz durch Übertragung nachlassgerichtlicher Aufgaben auf Notare befasst.
 
Weiterhin gehörte er von 1997 bis 2005 dem Ausschuss für außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesnotarkammer an. Neben seinem Engagement in den vorgenannten Ausschüssen der Bundesnotarkammer war Prof. Dr. Zimmermann von 1988 bis 2006 Vorsitzender des Vereins für das Rheinische Notariat e.V.
 
Ein weiterer Schwerpunkt seines Engagements lag in der Wahrnehmung des Amtes des Präsidenten des Deutschen Notarvereins. 1991 war er an der Gründung des Deutschen Notarvereins beteiligt, wurde unmittelbar nach der Gründung zum Präsidenten gewählt und bekleidete dieses Amt bis 2007. Im gleichen Jahr wurde er von der Mitgliederversammlung des Deutschen Notarvereins zum Ehrenpräsidenten des Notarvereins gewählt. In seiner langjährigen Amtszeit hat Prof. Dr. Zimmermann an vielen nationalen und europäischen Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv mitgewirkt und dazu beigetragen, den Deutschen Notarverein als in der rechtspolitischen Landschaft zu positionieren.
 
Als Präsident des Deutschen Notarvereins hat er das hauptberufliche Notariat in Deutschland vertreten. Darüber hinaus hat er sich auch für die anderen Notariatsformen in Deutschland, insbesondere das Anwaltsnotariat, interessiert und seine berufspolitische Arbeit auf die Wahrung der Einheit des Berufsstandes ausgerichtet. In besonderer Weise engagierte er sich bei der Unterstützung des Reformprozesses in den osteuropäischen Staaten. Der Deutsche Notarverein ist Mitglied der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ-Stiftung). Diese Stiftung unterstützt im Auftrag der Bundesregierung die Partnerstaaten, die beim Aufbau eines demokratischen Rechts- und Notariatswesens aktiver Mithilfe bedurften, bei der Reformierung ihres Rechtssystems und Justizwesens.
 
1998 wurde ihm als Zeichen seiner Verdienste um die Republik Österreich das Große Ehrenzeichen verliehen. Mit dieser Auszeichnung wurden seine Verdienste um die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und österreichischen Notaren gewürdigt. Außerdem hat er sich als Präsident des Deutschen Notarvereins im so genannten Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog engagiert, der von der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen worden ist. Auch nach seiner Ernennung zum Ehrenpräsidenten des Deutschen Notarvereins im Jahre 2007 pflegt Prof. Dr. Zimmermann die zuvor von ihm geknüpften Kontakte zu ausländischen Justizbehörden und Notarorganisationen und vertritt den Deutschen Notarverein weiterhin auch gegenüber den supranationalen Organisationen des Notariats.
 
Zudem engagiert sich Prof. Dr. Zimmermann auch in der Rheinischen Notarkammer. Er gehört seit 1990 dem Ausschuss für Personal- und Standesangelegenheiten an.
 
Sein Engagement beschränkt sich nicht nur auf den berufsständischen Bereich. 2004 war er an der Gründung des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt. Als Beiratsmitglied hat er intensiv an der Programmgestaltung des Instituts mitgewirkt und Vorlesungen und Kolloquien abgehalten. Ferner war Prof. Dr. Zimmermann 2005 an der Gründung des Rheinischen Instituts für Notarrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn beteiligt und ist Mitbegründer des Förderkreises des Rheinischen Instituts für Notarrecht, zu dessen Vorsitzendem er gewählt wurde.
 
Des Weiteren ist Prof. Dr. Zimmermann seit der Gründung in 1982 Mitglied der „A. Wilhelm Klein Stiftung zur Förderung der beruflichen Bildung“ und setzt sich dort für die Belange junger Menschen ein. Seit mehr als zehn Jahren zählt er zu den Mitgliedern des Kuratoriums des Instituts für Management, Wirtschaft und Recht, das sich den Aufbau von wirtschaftsbezogenen Studiengängen nach westlichem Vorbild zum Ziel gesetzt hat. In diesem Zusammenhang hat er sich insbesondere durch die Vermittlung und Bereitstellung von Praktikumsplätzen für russische Austauschstudenten eingesetzt.
 
Daneben hat er sich auch im sozialen Bereich engagiert. Seit 1990 ist er ehrenamtliches Mitglied des 1988 gegründeten Johannes Seniorendienste e.V. Von 2002 bis 2006 gehörte er als Vorsitzender dem Präsidium des Vereins an und ist seither Ehrenvorsitzender dieses Gremiums. Er war am Aufbau und der Entwicklung des gemeinnützigen diakonischen freien Trägers der Altenpflege beteiligt, so dass von diesem Verein in mehr als fünfzig Seniorenheimen über 3.000 ältere Menschen versorgt werden können.
 
Von 2002 bis 2006 war Prof. Dr. Zimmermann zugleich Vorsitzender des Präsidiums des Evangelischen Sozialdienste und Einrichtungen e.V.; seit 2006 ist er Ehrenvorsitzender dieses Aufsichtsgremiums. Ferner gehört er seit 2004 als Gründungsmitglied dem Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Demenzerkrankte - der „Wilhelm von Lauff-Stiftung“ - an, die es sich zum Ziel gemacht hat, an Demenz bzw. an einer Alzheimer-Demenz durch mannigfaltige Hilfeleistungen und Förderungen zu unterstützen.
 
Schließlich ist Herr Prof. Dr. Zimmermann seit Mitte der 90er Jahre Mitglied des Kuratoriums der Philharmonie Köln und hat sich nachhaltig für die Förderung der Musik des 20. Jahrhunderts und des Triennale-Festivals der Philharmonie eingesetzt.

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