Minister Kutschaty: Nicht wegsperren, sondern erziehen!

19. Juli 2012
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Justizminister Thomas Kutschaty hat die Jugendarrestvollzugsanstalt Remscheid besucht. Die Jugendarrestvollzugsanstalt Remscheid ist mit rund 70 Plätzen die größte Jugendarrestvollzugsanstalt in NRW. Insgesamt gibt es in NRW sechs Jugendarrestvollzugsanstalten mit 262 Plätzen.

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Das Justizministerium teilt mit:

Justizminister Thomas Kutschaty hat die Jugendarrestanstalt Remscheid besucht. Die Jugendarrestanstalt Remscheid ist mit rund 70 Plätzen die größte Jugendarrestanstalt in NRW. Insgesamt gibt es in NRW sechs Jugendarrestanstalten mit 262 Plätzen.

Der Minister kritisierte bei seinem Besuch ausdrücklich das neue Bundesgesetz zum Warnschussarrest als „untaugliche Symbolpolitik“. Kutschaty weiter: „Neue Ansätze zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sucht man vergebens. Wenn das Jugendgericht gegen einen jungen Menschen eine Jugendstrafe verhängt, beruht dies zumeist auf dem Vorliegen schädlicher Neigungen. Erhebliche Erziehungsmängel lassen erwarten, dass der Täter ohne längere Gesamterziehung weitere schwere Straftaten begehen wird. Eine solche Gesamterziehung, die massive Sozialisationsdefizite beseitigt, braucht einen langen Atem. Sie kann im Rahmen eines Arrestes nicht geleistet werden. Mit der Schaffung eines Warnschussarrestes stellen sich CDU/CSU und FDP gegen die Bewertung der Fachwelt und versprechen eine höhere Wirksamkeit, obwohl der Warnschussarrest bestenfalls nur nutzlos ist.“

Als Gegenprogramm stellte Justizminister Kutschaty den vom Kabinett gebilligten Entwurf des Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Nordrhein-Westfalen schafft damit  als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug.

Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen. Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges;
  • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen;
  • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen;
  • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben;
  • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit;
  • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen;
  • professionell organisiertes Übergangsmanagement;
  • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming;
  • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.


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