Minister Kutschaty bekräftigt Notwendigkeit eines effizienten Übergangsmanagements im Strafvollzug

15. Mai 2013
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„Wir wollen einen motivierenden und aktivierenden Behandlungsvollzug gestalten, in dem insbesondere das Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung der Gefangenen eine herausragende Rolle spielt. Es ermöglicht den Gefangenen, nach der Entlassung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, so Justizminister Thomas Kutschaty anlässlich einer Fachtagung des Kriminologischen Dienstes NRW in Düsseldorf, an der auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesländer teilnahmen. In NRW werden jährlich etwa 17.000 Gefangene aus den 37 Justizvollzugsanstalten entlassen.

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Das Justizministerium teilt mit:

„Wir wollen einen motivierenden und aktivierenden Behandlungsvollzug gestalten, in dem insbesondere das Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung der Gefangenen eine herausragende Rolle spielt. Es ermöglicht den Gefangenen, nach der Entlassung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, so Justizminister Thomas Kutschaty anlässlich einer Fachtagung des Kriminologischen Dienstes NRW am vergangenen Dienstag (14. Mai) in Düsseldorf, an der auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesländer teilnahmen.

In NRW werden jährlich etwa 17.000 Gefangene aus den 37 Justizvollzugsanstalten entlassen. Irgendwann kommt fast jeder Gefangene wieder frei und steht neben uns an der Kasse im Supermarkt, begegnet uns in der Straßenbahn oder im Fußballstadion. Rund 90 Prozent der Jugendstrafgefangenen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, bei älteren Gefangenen liegt diese Quote immerhin noch bei 57 Prozent. Bis zu 70 Prozent der Inhaftierten waren bereits vor der Haft arbeitslos und der überwiegende Teil ist auch nach der Haftentlassung wieder von Arbeitslosigkeit bedroht, da die Inhaftierung oftmals mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher geht. Darüber hinaus erschwert der Makel der Haft den Zugang zu Arbeit und Ausbildung zusätzlich.

Diese Zahlen machen deutlich, wie hoch der Bedarf an präventiven Maßnahmen ist. Hier setzt - neben weiteren Maßnahmen - die zwischen dem Justizministerium und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit geschlossene Kooperationsvereinbarung an, denn Übergangsmanagement ist eine vollzugsübergreifende Aufgabe, die nur im Verbund mit externen Kooperationspartnern zu erfüllen ist. So können die in der Haft erreichten beruflichen Qualifizierungen auch über den Entlassungszeitpunkt hinaus erfolgreich fortwirken, da offiziell die Zuständigkeit des Strafvollzugs mit dem Datum der Entlassung endet.

Die geschlossene Kooperationsvereinbarung legt den Grundstein für den Aufbau eines landesweiten Übergangsmanagements zur beruflichen Integration von Gefangenen und Haftentlassenen, denn die anzustrebende Arbeitsmarktintegration dieser Bevölkerungsgruppe erfordert zwingend eine enge und intensive Kooperation zwischen Justiz und Arbeitsmarktakteuren. „Ich freue mich, dass Justiz und Bundesagentur für Arbeit diese Aufgabe in Nordrhein-Westfalen in gemeinsamer Verantwortung wahrnehmen“, so Thomas Kutschaty.

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