Minister Jäger: Urteil bestätigt die Systematik unseres Finanzausgleichs und den Gestaltungsspielraum der Politik

6. Mai 2014
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NRW-Innenminister Ralf Jäger hatanlässlich der Urteilsverkündung des VGH zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2011) festgestellt: „Das Urteil hat die Systematik unseres Finanzausgleichs und den Gestaltungsspielraum der Politik bestätigt. Das Gericht betonte, dass das Land trotz seiner äußerst angespannten finanziellen Leistungsfähigkeit den Kommunen eine aufgabenangemessene Mindestausstattung eingeräumt und dabei die kommunale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Finanzmittel gewahrt hat.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW-Innenminister Ralf Jäger stellt anlässlich der Urteilsverkündung des VGH zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2011) fest: „Das heutige Urteil hat die Systematik unseres Finanzausgleichs und den Gestaltungsspielraum der Politik bestätigt. Das Gericht betonte, dass das Land trotz seiner äußerst angespannten finanziellen Leistungsfähigkeit den Kommunen eine aufgabenangemessene Mindestausstattung eingeräumt und dabei die kommunale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Finanzmittel gewahrt hat. Das gilt auch für den ländlichen Raum. Insgesamt zeigt sich einmal mehr: Die Landesregierung ist verlässlicher Partner der Kommunen. Der Richterspruch macht gleichzeitig deutlich, wie komplex die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen sind. Wir werden das Urteil jetzt genau analysieren und mit Blick auf die geplante Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs sorgfältig auswerten.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon: 0211 871-2300.

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