Minister Jäger: Mehr als 1,1 Milliarden Euro schnell und unbürokratisch an Kommunen

NRW beschließt pauschale Hilfen für Investitionen

1. Oktober 2015

Mit mehr als 1,1 Milliarden Euro werden ab jetzt finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen unterstützt. NRW-Kommunalminister Ralf Jäger begrüßt die aktuelle Entscheidung des Landtages zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW.

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Mit mehr als 1,1 Milliarden Euro werden ab jetzt finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen unterstützt. NRW-Kommunalminister Ralf Jäger begrüßt die aktuelle Entscheidung des Landtages zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW: „Die Zustimmung gibt unseren Kommunen mehr Spielraum. Sie können das Geld einsetzen, um eigene Gebäude energetisch zu sanieren, in Kindergärten zu investieren oder den Lärmschutz an Straßen zu verbessern.“

Die Fördermittel werden pauschal angewiesen. Dadurch können die Kreise und Gemeinden eigene Schwerpunkte setzen. „Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden sollen“, erklärte Jäger. „Wir werden außerdem bei der Umsetzung des Gesetzes schnell und unbürokratisch verfahren“, verspricht der Minister. Grundsätzlich können bereits Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 genutzt werden können.

Die Verteilung an die nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Dadurch kommen alle Gemeinden und Kreise in den Genuss der Förderung, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben.

Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 90 Prozent. „Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen“, erklärte der Kommunalminister. In den kommenden Tagen wird das Land den Kommunen die Mittel bereitstellen und sie über alle weiteren Einzelheiten informieren, damit sie schnellstmöglich loslegen können.

Der Betrag von etwas mehr als 1,1 Milliarden Euro, der als Förderbeitrag auf Nordrhein-Westfalen entfällt, gehört zu einem Fördertopf von 3,5 Milliarden Euro. Diesen hat der Bund bereitgestellt, um die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zu unterstützen.

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