Minister Groschek will den Kommunen effektive Instrumente im Kampf gegen verantwortungslose Vermieter an die Hand geben / Kabinett billigt den Entwurf zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz

12. November 2013
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Das Kabinett hat den Entwurf des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes gebilligt. Mithilfe dieses Gesetzes sollen die Kommunen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus soll durch die Neuregelung zur Überbelegung verhindert werden, dass Vermieter wohnungssuchende Menschen ausnutzen, um einen maximalen Gewinn zu erzielen. Wohnungsbauminister Michael Groschek hält die Gesetzesänderung für dringend erforderlich: „Ob überbelegte Wohnungen, wie wir es beispielsweise in Duisburg oder Dortmund erleben mussten, oder stark vernachlässigte Miethäuser: Mit dem neuen Gesetz werden wir die Rechtsinstrumente der Wohnungsaufsicht deutlich verbessern. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen. Das schreckt ab. Eigentümer, die zwar viel Geld einnehmen, aber nichts investieren wollen, werden ihr fragwürdiges Geschäftsmodell künftig zwangsläufig überdenken und korrigieren müssen.“

Verkehr
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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das Kabinett hat den Entwurf des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes gebilligt. Mithilfe dieses Gesetzes sollen die Kommunen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus soll durch die Neuregelung zur Überbelegung verhindert werden, dass Vermieter wohnungssuchende Menschen ausnutzen, um einen maximalen Gewinn zu erzielen.

Wohnungsbauminister Michael Groschek hält die Gesetzesänderung für dringend erforderlich: „Ob überbelegte Wohnungen, wie wir es beispielsweise in Duisburg oder Dortmund erleben mussten, oder stark vernachlässigte Miethäuser: Mit dem neuen Gesetz werden wir die Rechtsinstrumente der Wohnungsaufsicht deutlich verbessern. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen. Das schreckt ab. Eigentümer, die zwar viel Geld einnehmen, aber nichts investieren wollen, werden ihr fragwürdiges Geschäftsmodell künftig zwangsläufig überdenken und korrigieren müssen.“

Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein klares Signal an alle Hauseigentümer: Wer in Zukunft Mindeststandards nicht erfüllt, der darf seine Wohnräume auch nicht vermieten. Dazu zählt beispielsweise nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder (bis 6 Jahre) mindestens 6 m².

Die Wohnungsämter können bei Missständen Instandsetzungen anordnen, wenn der Eigentümer nicht handelt. Wenn Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, dann kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden.

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Mein Haus wird den Gesetzentwurf nun dem Landtag zuleiten. Ich hoffe, dass das neue Wohnungsaufsichtsgesetz möglichst schnell den Landtag passiert, um die Wohnraumsituation in unserem Lande weiter zu verbessern – zum Wohle aller Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen“, so Groschek abschließend.

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