Minister Groschek: Landesbetrieb Straßenbau soll effizienter werden

23. Januar 2015

Der Landesbetrieb Straßenbau soll weiter gestärkt werden, damit er noch besser seine Aufgabe erledigen kann. Das berichtete Verkehrsminister Michael Groschek heute im zuständigen Landtagsausschuss. „Ich will den Landesbetrieb so gut aufstellen, dass er gegen mögliche Privatisierungspläne des Bundes gut gewappnet ist“, sagte Groschek.

Verkehr

Der Landesbetrieb Straßenbau soll weiter gestärkt werden, damit er noch besser seine Aufgabe erledigen kann. Das berichtete Verkehrsminister Michael Groschek heute im zuständigen Landtagsausschuss. „Ich will den Landesbetrieb so gut aufstellen, dass er gegen mögliche Privatisierungspläne des Bundes gut gewappnet ist“, sagte Groschek. „Dazu muss er in den nächsten Jahren noch mehr Aufgaben bewältigen, denn unsere Infrastruktur, vor allem die Brücken, sind reihenweise den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Wir müssen das Sanierungstempo erhöhen“, forderte der Verkehrsminister.
 
In dem schriftlich vorgelegten Bericht heißt es, der Landesbetrieb habe in den vergangenen Jahren jeweils circa 900 Millionen Euro in die Straßeninfrastruktur des Landes investiert. Im Jahr 2014 hatte Straßen.NRW 976 Millionen Euro Bundesmittel abgerufen, davon waren 816 Millionen Euro investive Mittel. 160 Millionen Euro flossen in den Betriebsdienst. Hinzu kamen 2014 Investitionen in die Landesstraßen in Höhe von 155 Millionen Euro. Gerade der Bedarf für Erhaltungsinvestitionen zum Beispiel bei Brücken steige dramatisch. Das Ministerium gehe davon aus, dass mittelfristig jährliche Infrastrukturinvestitionen von 1,25 Milliarden Euro geleistet werden müssten.
 
Eine Investitionssteigerung von rund einem Drittel erfordere zusätzliche Ressourcen. Im Hinblick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung in NRW sei dies keinesfalls über eine proportionale Stellenvermehrung, die 500 Dienstposten entspräche, zu leisten. Vielmehr sei durch weitere betriebsinterne Optimierung sicherzustellen, dass ein möglichst großer Anteil des zukünftigen Umsatzes mit dem bisherigen Personal erledigt werden könne.
 
Dabei schlägt Minister Groschek drei wesentliche Handlungsansätze vor:

  1. Der Personaleinsatz bei den sogenannten Querschnittsaufgaben soll weiter reduziert werden. Frei werdendes Personal kann mittelfristig in den Kernaufgabenbereichen Planung und Bau eingesetzt werden.
  2. Der Kapazitätsausgleich zwischen den Niederlassungen soll verbessert werden. Hier liegt erhebliches Potential für weitere Effizienzsteigerungen.
  3. Interne Verwaltungsprozesse sollen überprüft und verschlankt werden, um frei werdende Personalkapazitäten konsequent in den Bereich Planung, Bau und Erhaltung einzusetzen. 
Zur Unterstützung dieser drei Lösungsansätze wurde ein Regionalisierungsmodell erarbeitet. Jeweils zwei bis drei Niederlassungen werden sich demnach zu einer gemeinsamen Region zusammenschließen. Diese Regionen werden von einer Regionalleitung an einem bestehenden Standort geleitet. Sie sind damit Vorgesetzte der Niederlassungsleitungen. „Die Regionalleitung ist verantwortlich für den effektiven und effizienten Ressourceneinsatz in der Region und damit auch verantwortlich für einen deutlich optimierten übergreifenden Kapazitätsausgleich“, so der Minister.
 
Alle Regional- und Autobahnniederlassungen mit sämtlichen Standorten sollen bestehen bleiben, versicherte Groschek. Die Beschäftigten blieben an ihren Dienstorten. Die Zuständigkeiten für Personalverwaltung und Finanzen werden bei den Regionalleitungen gebündelt. Zuschnitt und Verteilung der Aufgaben zwischen Zentrale, Regionen und Niederlassungen werden mit dem Ziel eines Bürokratieabbaus neu geordnet und gestrafft. An der Ausgestaltung der neuen Struktur sind Beschäftigte des Ministeriums und des Landesbetriebs sowie Vertreter des Hauptpersonalrates beteiligt. Die Detailkonzepte sollen bis Mitte des Jahres beraten werden, so dass in der zweiten Jahreshälfte erste Umsetzungsschritte begonnen werden können.
 
Groschek wies darauf hin, dass bei einem Umsatzanteil von 85 Prozent der Infrastrukturinvestitionen für die Bundesfernstraßen der Bund den Ländern für die Auftragsverwaltung lediglich Kosten in Höhe von drei Prozent der getätigten Investitionen nachträglich erstatte. „Dieser Betrag ist bei weitem nicht kostendeckend. Hier muss der Bund wie bei der Bahn mindestens 15 Prozent als Vorschuss bezahlen“, forderte der Minister.
 
Informationen auch unter: Landtagsdrucksache Vorlage 16/2598.

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