Minister Groschek fordert eine 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer

28. Januar 2015
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Verkehrsminister Michael Groschek fordert die Einführung einer Promille-Grenze für Radfahrer. Betrunkene Radfahrer brauchen zurzeit häufig noch keine Konsequenzen zu fürchten, da nach der Rechtsprechung die strafrechtlich relevante Fahrunfähigkeit erst bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille beginnt.

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Verkehrsminister Michael Groschek fordert die Einführung einer Promille-Grenze für Radfahrer. Betrunkene Radfahrer brauchen zurzeit häufig noch keine Konsequenzen zu fürchten, da nach der Rechtsprechung die strafrechtlich relevante Fahrunfähigkeit erst bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille beginnt. Ein Bußgeldtatbestand, wie es ihn für Autofahrer ab 0,5 Promille gibt, existiert für Radfahrer nicht. Groschek spricht sich daher für die Schaffung einer Bußgeldregelung ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille bei Radfahrern aus.
 
„Sturzbetrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich selbst, bringen aber auch immer wieder unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in gefährliche, mitunter auch tödliche Situationen. Daher müssen wir noch deutlicher machen, dass starker Alkoholgenuss und Radfahren nicht zusammenpassen. Mit der Schaffung einer entsprechenden Bußgeldregelung für Radler würde diese Regelungslücke endlich beseitigt“, erläuterte Groschek. „Damit sich alkoholisierte Menschen aber nicht wieder ans Steuer ihres Autos setzen, sollte die Promille-Grenze für Radfahrer deutlich höher als 0,5 Promille gesetzt werden. Zudem geht von alkoholisierten Radlern eine geringere Gefahr aus als von betrunkenen Autofahrern. Dass der betrunkene Radfahrer sich in erster Linie selbst gefährdet, darf aber auch kein Freibrief sein“, ergänzte der Minister.
 
Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich morgen mit dem Thema „Radfahrer und Alkohol“. Im Vorfeld hatten sich bereits wichtige Verkehrssicherheitsorganisationen wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht klar für einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Radfahrer mit einem Blutalkohol von 1,1 Promille ausgesprochen. Untersuchungen der nordrhein-westfälischen Polizei haben gezeigt, dass alkoholisierte Radfahrer überproportional häufig Verursacher von Verkehrsunfällen mit Personenschäden sind. Fast 1.000 Blutproben musste alleine die Polizei in Münster in den Jahren 2011 bis 2013 veranlassen, rund 94 Prozent der Blutproben überschritten den Wert von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration deutlich. Eine Befragung des soziologischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat ergeben, dass fast 90 Prozent der Befragten verstärkte Alkoholkontrollen für Radler für sinnvoll halten. Landesweit waren im Jahr 2013 insgesamt 847 alkoholisierte Radfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt.

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