Minister Duin: Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit der Atomausstieg vollendet und die Urananreicherung in Gronau beendet werden kann

12. Juli 2013
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Die Atomkraft ist aus Sicht der Landesregierung eine unverantwortliche Form der Energieerzeugung. Um ihre Nutzung konsequent zu beenden, muss der vollständige und endgültige Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette erfolgen. Deshalb hat NRW nach der Atomkatastrophe in Fukushima Anträge in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Urananreicherungsanlage Gronau in den Atomausstieg einzubeziehen. Gleichzeitig hatte die Landesregierung die Sicherheitsüberprüfung der Anlage um zwei Jahre vorgezogen und dafür gesorgt, dass Gronau in den Stresstest des Bundes einbezogen wird. Zusätzlich hat sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der atomrechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherung in Gronau prüfen zu lassen.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Die Atomkraft ist aus Sicht der Landesregierung eine unverantwortliche Form der Energieerzeugung. Um ihre Nutzung konsequent zu beenden, muss der vollständige und endgültige Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette erfolgen. Deshalb hat NRW nach der Atomkatastrophe in Fukushima Anträge in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Urananreicherungsanlage Gronau in den Atomausstieg einzubeziehen.

Gleichzeitig hatte die Landesregierung die Sicherheitsüberprüfung der Anlage um zwei Jahre vorgezogen und dafür gesorgt, dass Gronau in den Stresstest des Bundes einbezogen wird. Zusätzlich hat sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der atomrechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherung in Gronau prüfen zu lassen.

Die Ergebnisse hat Wirtschafts- und Energieminister Garrelt Duin heute den wirtschaftspolitischen Sprechern aller Landtagsfraktionen im Beisein von Gutachter Prof. Wolfgang Ewer vorgestellt. Demnach sei eine rechtssichere Beendigung des Betriebs derzeit nicht möglich, da die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Pflichtwiderruf oder einen Ermessenswiderruf nicht erfüllt seien. Es bestünde auch keine juristische Handhabe, die Einstellung des Betriebs der Urananreicherungsanlage Gronau anzuordnen. Zudem wäre vor einem solchen Schritt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit beispielsweise die Anordnung von Schutzmaßnahmen vorzuziehen. Eine Stilllegung würde daher Schaden-ersatzforderungen in unabsehbarer Höhe nach sich ziehen.

Zusammenfassend kommt Prof. Ewer zu dem Ergebnis, dass der Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau auf der Grundlage des geltenden Atomgesetzes zulässig ist.
Minister Garrelt Duin: „Am Ziel eines umfassenden Atomausstiegs hält die Landesregierung konsequent fest. Aus dem Gutachten ergibt sich für uns ganz klar: Nun ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss endlich handeln, damit der Atomausstieg vollendet und die Urananreicherung in Gronau beendet werden kann. Sie muss das Atomgesetz ändern, so wie es Nordrhein-Westfalen in seiner Bundesratsinitiative bereits vor zwei Jahren gefordert hat.“

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