Mehr Geld für Bahnen und Busse in Nordrhein-Westfalen

Bundesrat stimmt Neuverteilung der Regionalisierungsmittel zu

25. November 2016

Gute Nachrichten für Pendler in NRW: Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld zur Verfügung stehen.

Verkehr

Gute Nachrichten für Pendler in NRW: Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Verkehrsminister Michael Groschek kommentierte die Bundesratsentscheidung so: „Mit viel Beharrlichkeit und Ausdauer und vor allem mit guten Argumenten haben wir es geschafft, dass Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Regionalisierungsmittel für den ÖPNV erhält. Damit können wir in den kommenden Jahren viel für ein besseres Angebot bei Bussen und Bahnen erreichen.“

Rückwirkend ab Januar 2016 erhalten die Bundesländer nach dem jetzt endgültig verabschiedeten Gesetz 8,2 Milliarden Euro. Ab 2017 bis 2031 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Die Verteilung eines Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer erfolgt nach den Festlegungen des „Kieler Schlüssels“, der sich je zur Hälfte aus den Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015) zusammensetzt. Die Einigung zwischen allen Bundesländern und dem Bund konnte nach mehreren Verhandlungsrunden erst erreicht werden, nachdem den Ländern, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, Kompensationszahlungen zugestanden wurden.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet der Kieler Schlüssel, dass der bisherige Anteil NRWs an den Regionalisierungsmitteln von 15,76 Prozent schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 18,99 Prozent angehoben wird. Nordrhein-Westfalen erhält demnach bis zum Jahr 2031 für den ÖPNV rund 26,4 Milliarden Euro.

„In keinem anderen Bundesland pendeln so viele Menschen wie bei uns. Momentan haben wir in NRW das Prinzip ‚Ölsardine in Bimmelbahn‘ – die Busse und Bahnen platzen aus allen Nähten. Für zusätzlichen Verkehr auf der Schiene, egal ob Stadt- oder Regionalbahn, muss neue Infrastruktur gebaut werden – je schneller, desto besser“, sagte Minister Groschek. „Mit den zusätzlichen Mitteln werden wir den ÖPNV stärken und künftig mehr Geld für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr wird derzeit im Landtag beraten. 2017 bekommt NRW schon mehr als 150 Millionen Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln gegenüber der alten Rechtslage. Bis 2031 werden es über fünf Milliarden Euro mehr sein. Mit den von uns erkämpften zusätzlichen Mitteln werden mehr Gelder für den ÖPNV in die Ballungsgebiete und den ländlichen Raum fließen und landesweit die Barrierefreiheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen erhöht werden. Einen weiteren Schwerpunkt werden wir auf die Elektromobilität im Busbereich durch entsprechende Förderangebote setzen. Den größten Teil der Mittel mit rund 20,2 Milliarden Euro werden wir den Zweckverbänden für den Schienenverkehr bereitstellen“, so Groschek.

Zum Hintergrund:

Nach Artikel 106a des Grundgesetzes haben die Länder seit der Bahnreform 1996 Anspruch auf Mittel aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. In dem Jahr ging die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Die Modalitäten der Finanzierung sind im Regionalisierungsgesetz geregelt. 

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