Mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte macht Weg frei für gemeinsame Kommunalwahl 2014

6. Dezember 2013
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In Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister und Landräte künftig wieder an einem Tag gemeinsam mit den Räten gewählt. „Eine gemeinsame Wahl erhöht die Wahlbeteiligung, stärkt die Demokratie und spart Kosten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger. Um das zu unterstützen, hat sich mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte in NRW dafür entschieden, das Amt vorzeitig niederzulegen. Diese Information hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW in Düsseldorf dem Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag gegeben „Das ist ein ordentliches Ergebnis. Mit der gemeinsamen Wahl beseitigen wir einen Fehler aus der Vergangenheit. Bürgermeister und Gemeinderäte stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft und sollen deswegen auch gemeinsam gewählt werden“, führte Minister Jäger aus.

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Minister Jäger: Gleichzeitige Wahl verdeutlicht Verantwortungsgemeinschaft von Bürgermeister und Gemeinderäten

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

In Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister und Landräte künftig wieder an einem Tag gemeinsam mit den Räten gewählt. „Eine gemeinsame Wahl erhöht die Wahlbeteiligung, stärkt die Demokratie und spart Kosten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger. Um das zu unterstützen, hat sich mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte in NRW dafür entschieden, das Amt vorzeitig niederzulegen. Diese Information hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW in Düsseldorf dem Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag gegeben „Das ist ein ordentliches Ergebnis. Mit der gemeinsamen Wahl beseitigen wir einen Fehler aus der Vergangenheit. Bürgermeister und Gemeinderäte stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft und sollen deswegen auch gemeinsam gewählt werden“, führte Minister Jäger aus.

Bürgermeister und Landräte mussten bis zum 30. November entscheiden, ob sie ihr Amt bereits ein Jahr früher niederlegen und damit den Weg für gleichzeitige Wahlen am 25. Mai 2014 frei machen. Von den 427 Hauptverwaltungsbeamten konnten 401 ihr Amt vorzeitig zur Verfügung stellen.

Von dieser Möglichkeit haben 219 Amtsinhaber Gebrauch gemacht, das sind 54 Prozent. „Das Niederlegungsrecht ist gut angenommen worden und zwar von allen Parteien gleichermaßen“, hob Minister Jäger hervor. 181 Hauptverwaltungsbeamte, also 45 Prozent, wollen ihre volle Dienstzeit von sechs Jahren ableisten. 27 Bürgermeister und Landräte konnten wegen ihrer besonderen Amtszeiten nicht früher aus dem Amt scheiden.

Das im März beschlossene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020 sicher. Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert. Die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt. 

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Wahlzeiten voneinander getrennt. Die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte wurde von fünf auf sechs Jahre verlängert. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt.
Eine Liste der Hauptverwaltungsbeamten finden Sie in Kürze auf www.mik.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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