Lindner erweckt mit falschen Zitaten falschen Eindruck / Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Unser Vorschlag zu einer Vermögensteuer wird Unternehmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nehmen“

13. September 2012
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Finanzminister Norbert Walter-Borjans korrigiert die falschen Zitate des FDP-Chefs Christian Lindner bei der heutigen Landtagsdebatte zur Regierungserklärung: „Ich habe stets betont, dass Unternehmen durch die Ausgestaltung der Vermögensteuer nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit genommen werden darf. Das kann Herr Lindner an vielen Stellen nachlesen. Umso dreister finde ich den Versuch durch falsche Zitate den Eindruck zu erwecken, ich wolle die Firmen strangulieren. Das Gegenteil ist der Fall.“

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Das Finanzministerium teilt mit:

Finanzminister Norbert Walter-Borjans korrigiert die falschen Zitate des FDP-Chefs Christian Lindner bei der heutigen Landtagsdebatte zur Regierungserklärung: „Ich habe stets betont, dass Unternehmen durch die Ausgestaltung der Vermögensteuer nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit genommen werden darf. Das kann Herr Lindner an vielen Stellen nachlesen. Umso dreister finde ich den Versuch durch falsche Zitate den Eindruck zu erwecken, ich wolle die Firmen strangulieren. Das Gegenteil ist der Fall.“

In der heutigen Landtagsdebatte behauptete Lindner, Finanzminister Walter-Borjans habe gesagt, dass er an das Geld wolle, das in den Unternehmen versteckt sei. Diese Aussage des Ministers sei bei dpa gemeldet worden.

Tatsächlich hat DPA in einer Meldung am 8. August 2012, 16.49 Uhr über eine Pressekonferenz des Minister folgendes veröffentlicht: „«Es geht ausdrücklich nicht um Omas Häuschen und das Sparbuch der Enkel - auch nicht um den Mittelstand», erläuterte Walter-Borjans … Es müsse noch austariert werden, wie Doppelbesteuerung etwa von Aktionären in Kapitalgesellschaften vermieden werden könne. Zudem müssten Schlupflöcher geschlossen werden - wenn etwa Reiche ihr Privatvermögen in einer Firma verstecken wollten.“

Damit will der Minister Gestaltungsmöglichkeiten wie bei der geltenden Erbschaftsteuer verhindern, mit denen nicht begünstigtes Privatvermögen durch Einlage in sog. Cash-GmbH`s erbschaftssteuerfrei gestellt werden kann, um die Besteuerung des Vermögens zu umgehen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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