Letzter Baustein für das neue G9 – Belastungsausgleichsgesetz beschlossen

Ministerin Gebauer: G9 kommt ohne Gegenstimme im Landtag – Gymnasien können endlich wieder in Ruhe arbeiten

27. Juni 2019
phb Schule Hand Buch

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme beschlossen.

Schule und Bildung

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme beschlossen. Damit sind alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) erfüllt. Das 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) war vom Parlament bereits am 11. Juli 2018 ebenfalls ohne Gegenstimme verabschiedet worden. In der vergangenen Woche billigte zudem der Schulausschuss die überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI). Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich bin stolz, dass wir mit der Leitentscheidung für G9 eines der größten Reformprojekte dieser Landesregierung innerhalb von nicht einmal zwei Jahren ohne Gegenstimme auf den Weg bringen konnten. Das zeigt: Die Landesregierung hat gründlich und dennoch zügig gearbeitet. Die Umstellung auf das neue G9 wird die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verändern. Es ist gut, dass dies nicht im politischen Streit geschieht, wie bei einigen bildungspolitischen Reformen in der Vergangenheit, sondern mit breiter politischer Basis. Wir haben unsere große Verantwortung wahrgenommen und den jahrelangen Streit über G 8 und G9 im Einvernehmen mit allen Beteiligten beendet. Die Gymnasien können endlich wieder in Ruhe arbeiten.“
 
Das gestern beschlossene Belastungsausgleichgesetz G9 ist neben dem G9-Gesetz die zweite tragende gesetzliche Säule der großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung. Es berücksichtigt sowohl einmalige investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch jährlich wiederkehrende Kosten etwa für Lernmittel und Schülerfahrkosten. Für die investiven Kosten wird das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 insgesamt rund 518 Millionen Euro erstatten.
 
Auch die schulfachliche Umsetzung des neuen G9 habe breite Zustimmung gefunden, betonte Ministerin Gebauer: „Bei der inhaltlichen Ausgestaltung haben wir eng und vertrauensvoll mit den Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind moderne Lehrpläne und eine ausgewogene Stundentafel. Damit haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestmöglich ins neue G9 starten können.“
 
Die neue Stundentafel für die Sekundarstufe I an G9-Gymnasien im Umfang von bis zu 188 Wochenstunden ist ein zentraler Bestandteil der überarbeiteten APO-SI. Darüber hinaus regelt die APO-SI unter anderem den Beginn der zweiten Fremdsprache ab der 7. Klasse, den Unterricht im Wahlpflichtbereich sowie die Möglichkeiten zur individuellen Schulzeitverkürzung.
 
Zum Beginn des Schuljahres 2019/20 erfolgt die Umstellung auf das neue G9 an nahezu allen öffentlichen und privaten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen mit den Klassen 5 und 6. Drei Schulen haben sich zu Beginn des Jahres 2019 mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit der Schulkonferenz dazu entschieden, bei G8 zu verbleiben:

  • Max-Planck-Gymnasium Bielefeld (öffentlich)
  • Georg-Müller-Schule Gymnasium Bielefeld (Evangelikale Bekenntnisschule)
  • Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Hilden (Evangelische Kirche im Rheinland)

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