Leitentscheidungsprozess gestartet: RWE Power legt angepasste Tagebauplanung für das Rheinische Braunkohlerevier vor

Minister Pinkwart: Landesregierung wird Pläne sorgfältig prüfen – Entwurf der Leitentscheidung soll bis Sommer vorliegen

27. Februar 2020
Essen Zeche Zollverein

Nach der Bund-/Länder-Einigung und dem Entwurf eines Kohleausstieggesetzes des Bundes liegt der Fahrplan vor, wann welche Kraftwerke im Rheinischen Revier stillgelegt werden sollen.

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Nach der Bund-/Länder-Einigung vom 15. Januar dieses Jahres und dem Entwurf eines Kohleausstieggesetzes des Bundes liegt der Fahrplan vor, wann welche Kraftwerke im Rheinischen Revier stillgelegt werden sollen. Jetzt hat die RWE Power AG dem Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen ihre Vorstellungen für eine neue Tagebauplanung vorgelegt. Die Landesregierung wird diese nun prüfen und die Vorgaben für die räumliche Verkleinerung der Tagebaue sowie die sich daraus ergebenden Zukunftsperspektiven für die Region erarbeiten. Ziel ist es, diese bis zum Jahresende in Form einer „Leitentscheidung für das Rheinische Revier“ zu beschließen.
 
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir werden die Pläne von RWE sorgfältig prüfen. Die Landesregierung hat ihre Erwartungshaltung bereits klar formuliert: Neben dem Ziel, den Hambacher Forst zu erhalten, soll auch ein innerhalb des Abbaugebietes liegendes Waldgebiet, das an das benachbarte FFH-Gebiet Steinheide angrenzt, sowie der Merzenicher Erbwald erhalten bleiben. Das gilt ebenfalls für die Ortschaft Morschenich. Bei Garzweiler II muss es Verbesserungen für die Dörfer am Tagebaurand geben. Die Umsiedler müssen sich auf eine sozialverträgliche Umsiedlung verlassen können. Bei der Umgestaltung der Tagebaue soll deren Potenzial für den Ausbau der erneuerbaren Energien aktiviert werden. Den Dialog mit der Region – auch mit den Kritikern des jetzt vereinbarten Pfades für den Kohleausstieg – werden wir fortführen.“
 
Die Landesregierung wird noch bis zur Sommerpause den Entwurf einer Leitentscheidung für das Rheinische Revier vorlegen. In der zweiten Jahreshälfte wird dann die öffentliche Beteiligung starten, in die sich alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verbände mit ihren Vorstellungen einbringen können.
 
Der Zeitplan:

  • Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSBK) hat im Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt, die Kohleverstromung in Deutschland spätestens bis Ende 2038 zu beenden, den Hambacher Forst zu erhalten und sozialverträgliche Umsiedlungen sicherzustellen. 
  • Seit 29. Januar 2020 liegt der Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes des Bundes vor. In Nordrhein-Westfalen werden danach bis Ende 2022 2,8 Gigawatt und bis Ende 2029 weitere 2,1 Gigawatt abgeschaltet. Weitere 0,6 Gigawatt werden Ende der 2020iger Jahre in eine vierjährige Sicherheitsbereitschaft überführt. Bis zum Ende der Kohleverstromung spätestens im Jahr 2038 werden in Nordrhein-Westfalen nur noch drei moderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik betrieben (3 Gigawatt). 
  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass durch diese Regelungen die CO2-Emissionen aus Kohlekraftwerken in Nordrhein-Westfalen bis 2030 um bis zu 70 Prozent reduziert werden können. 
  • Bis zum Sommer 2020 will die Landesregierung den Entwurf einer neuen Leitentscheidung vorlegen, den das Landeskabinett beschließt. 
  • Im ersten Halbjahr 2020 beschließt der Bundestag das Gesetz zum Kohleausstieg. 
  • In der zweiten Jahreshälfte startet das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Leitentscheidung, die zum Jahresende beschlossen werden soll. Die Leitentscheidung ist die Vorgabe für die Braunkohlenplanung des Braunkohlenausschusses in Köln, die ihrerseits den Rahmen für die bergrechtlichen Betriebspläne setzt.

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