Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Borssele bis 2033 / Landesregierung bedauert, dass niederländische Behörden eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich halten

27. März 2013
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Am 19. September 2012 hat der Betreiber des niederländischen Kernkraftwerks Borssele beim zuständigen niederländischen Wirtschaftsministerium beantragt, die Laufzeit des Kernkraftwerks Borssele von 40 auf 60 Jahre bis zum 31. Dezember 2033 zu verlängern. Die für die Genehmigung zuständige niederländische Behörde hat dem NRW-Wirtschaftsministerium mittels E-Mail nunmehr mitgeteilt, dass der niederländische Minister van Economische Zaken die Genehmigung der Laufzeitverlängerung für das Kernkraftwerk Borssele bis zum 31. Dezember 2033 erteilt hat.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilen mit:

Am 19. September 2012 hat der Betreiber des niederländischen Kernkraftwerks Borssele beim zuständigen niederländischen Wirtschaftsministerium beantragt, die Laufzeit des Kernkraftwerks Borssele von 40 auf 60 Jahre bis zum 31. Dezember 2033 zu verlängern.

Die für die Genehmigung zuständige niederländische Behörde hat dem NRW-Wirtschaftsministerium mittels E-Mail nunmehr mitgeteilt, dass der niederländische Minister van Economische Zaken die Genehmigung der Laufzeitverlängerung für das Kernkraftwerk Borssele bis zum 31. Dezember 2033 erteilt hat.
Die Landesregierung NRW nimmt zur Kenntnis, dass die von ihr vorgebrachten Einwände durch die niederländischen Behörden im Verfahren zwar gewürdigt wurden, bedauert aber weiterhin, dass eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung von den niederländischen Behörden nicht für erforderlich gehalten wurde.

Schon im Januar 2012 hatte das NRW-Umweltministerium in einer Stellungnahme des Landes NRW zum damals noch geplanten Neubau eines Atomkraftwerkes am Standort Borssele auf die weitreichenden Folgen für die Nachbarregionen hingewiesen. Demnach hätte ein Worst-Case-Fall mit Kernschmelze schwerwiegende Auswirkungen auch auf Nordrhein-Westfalen.

Für die internationalen Beziehungen im Bereich der kerntechnischen Sicherheit ist die Bundesregierung zuständig. Die Landesregierung wird die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen, die sicherheitstechnischen Fragestellungen, die sich mit der erteilten Laufzeitverlängerung für das Kraftwerk Borssele ergeben, in den entsprechenden bilateralen Gremien mit der niederländischen Seite zu beraten.

Die nur in niederländischer Sprache vorliegende Genehmigung sowie weitere Dokumente können seit dem 21. März 2013 bis zum 2. Mai 2013 im niederländischen Wirtschaftsministerium in Den Haag, Bezuidenhoutseweg 73, sowie im Gemeindehaus Borsele, Stenevate 10 in Heinkenszand, eingesehen werden. Die Genehmigung sowie weitere Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/kernenergie/vergunningen-nucleaire-installaties-en-inspraak einsehbar.

Die Genehmigung kann gemäß der Bekanntmachung von berechtigten Interessenten beklagt werden. Die Klage ist einzureichen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrates (PO Box 20019, 2500 EA Den Haag). Der Kreis der Berechtigten ist in der Bekanntmachung näher beschrieben.

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