Landwirtschaftsministerium startet Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017

7. Dezember 2016

Zum achten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat dazu den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zum achten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat dazu den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.
 
„Unsere Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen erfüllen vielfältige gesellschaftliche Funktionen als städtische Grünflächen, sind ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Möglichkeiten der Freizeit und Entspannung, zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur“, sagte Johannes Remmel.
 
Erstmals in 2017 können sich Kommunen auch mit Urban-Gardening-Projekten außerhalb des Kleingartenbereichs vorstellen, sofern sie sich auch parallel mit Kleingartenanlagen bewerben. Damit soll die enge Verbindung zwischen neuen und etablierten Formen der gärtnerischen Aktivitäten in der Stadt unterstützt, die Zusammenarbeit gestärkt und die Vielfalt der Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.
 
Insgesamt 118.000 Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen gibt es in NRW, Schwerpunkte sind vor allem die städtisch geprägten Regionen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene. Vereine und ihre Mitglieder vollbringen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wichtige Leistungen für die Allgemeinheit.
 
Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2017. Bewertungskriterien sind unter anderem die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte und hierzu beispielhafte Projekte. Weitere Kriterien sind die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen.
 
Die Anmeldung zum Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation.
 
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie bei den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Kleingärtner unter www.gartenfreunde-rheinland.de und www.kleingarten.de sowie auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums: www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/acker-und-gartenbau/kleingaerten-und-kleingartenanlagen/

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