Landtag verabschiedet neues Wohnungsaufsichtsgesetz / Kommunen können bald wirksam gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen: bis zu 50.000 Euro Bußgeld

9. April 2014
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Der Landtag hat das neue Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten dem Entwurf der Landesregierung zugestimmt. Mithilfe dieses Gesetzes haben die Kommunen in Kürze mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch die Neuregelung zur Überbelegung verhindert, dass Vermieter die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft, voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Der Landtag hat das neue Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten dem Entwurf der Landesregierung zugestimmt. Mithilfe dieses Gesetzes haben die Kommunen in Kürze mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch die Neuregelung zur Überbelegung verhindert, dass Vermieter die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft, voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats.

Wohnungsbauminister Michael Groschek: „Wir wollen die teilweise unhaltbaren Zustände für die Bewohner einiger Mietshäuser mit diesem neuen Gesetz abstellen. Egal, ob die Eigentümer ihre Wohnungen überbelegen oder ihre Gebäude stark vernachlässigen: In Zukunft müssen Vermieter mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen, sollten sie die Missstände nicht beheben. Endlich haben die Kommunen wirksame Rechtsinstrumente in der Hand, um gegen verantwortungslose und gierige Eigentümer vorzugehen.“

Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein klares Signal an alle Hauseigentümer: Wer in Zukunft Mindeststandards nicht erfüllt, der darf seine Wohnräume auch nicht vermieten. Dazu zählt beispielsweise nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder (bis 6 Jahre) mindestens 6 m².

Die Wohnungsämter können bei Missständen Instandsetzungen anordnen, wenn der Eigentümer nicht handelt. Wenn Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, dann kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Der Eigentümer muss dann angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.

„Wir treffen mit diesem Gesetz nur die schwarzen Schafe unter den Vermietern, die zwar gerne abkassieren, aber nichts in ihre Gebäude  investieren wollen. Wer sich an die Regeln hält, der hat auch nichts zu befürchten. Wir verbessern mit diesem Gesetz die Wohnraumsituation in unserem Lande – zum Wohle aller Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen“, so Groschek.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.

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