Landtag verabschiedet neues Landesmediengesetz für Nordrhein-Westfalen – Mehr Vielfalt, mehr Partizipation, mehr Transparenz

4. Juli 2014
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Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues, zukunftsfähiges Landesmediengesetz. In der Plenarsitzung am 03.07.2014 des Landtags wurde das Gesetz verabschiedet. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Wir haben damit in Nordrhein-Westfalen ein modernes und richtungsweisendes Gesetz, das den Anforderungen der digitalen Gesellschaft Rechnung trägt und auf die dringenden Bedarfe der Praxis reagiert. Die Kernelemente sind Vielfalt, Partizipation und Transparenz.“

Presseinformation – 497/7/2014                                                             Düsseldorf, 4. Juli 2014

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues, zukunftsfähiges Landesmediengesetz. In der Plenarsitzung am 03.07.2014 des Landtags wurde das Gesetz verabschiedet. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Wir haben damit in Nordrhein-Westfalen ein modernes und richtungsweisendes Gesetz, das den Anforderungen der digitalen Gesellschaft Rechnung trägt und auf die dringenden Bedarfe der Praxis reagiert. Die Kernelemente sind Vielfalt, Partizipation und Transparenz.“

Aufgabe des Medienrechts ist es, Vielfalt sicherzustellen. Das Gesetz richtet sich daher darauf, das Entstehen von Inhalten und Angeboten zu fördern. Es regelt aber ebenso auch Fragen der Verbreitung von Inhalten, sei es die Frequenznutzung oder die Digitalisierung im Kabel.

Der VPRT als Verband der privaten Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter hatte in der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien den Gesetzentwurf der Landesregierung als mutig und innovativ gelobt. Auch der Zeitungsverlegerverband NRW begrüßte ausdrücklich richtungsweisende Änderungsvorschläge im Gesetz wie etwa die Vorkehrungen zum Schutz lokaler und regionaler Medien.

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag vom März 2014, das eine Reduzierung des staatlichen Einflusses bei der Besetzung der Aufsichtsgremien im Rundfunk gefordert hatte, sagte die Ministerin: „Das neue Landesmediengesetz setzt die Anforderungen aus Karlsruhe bereits vollständig um. Damit verfügt NRW über eine verfassungskonforme Regelung auf der Höhe der Zeit.“

Im neuen Gesetz ist die Einrichtung einer „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ verankert. Ihre Aufgabe ist die nachhaltige Unterstützung des Lokaljournalismus und damit die Förderung der Vielfalt in lokalen und regionalen Medien. Die Stiftung soll durch die Landesanstalt für Medien (LfM) in der Form einer Gesellschaft des Privatrechts eingerichtet werden und aus Mitteln der LfM wie auch privaten Geldern, etwa Spenden, finanziert werden. Ministerin Schwall-Düren: „Die LfM wird mit den Akteuren gemeinsam konkrete Betätigungsfelder für die Stiftung identifizieren. Auf diese Weise können wir praxisnahe Lösungen und zugleich Staatsferne sicherstellen.“

Mit dem neuen Gesetz wird die Aufsicht über die Telemedien gestärkt. Bisher ist diese Aufsicht über Inhalte, die via Internet verbreitet werden, in NRW an unterschiedlichen Stellen angesiedelt. Sie wird künftig bei der LfM weiter gebündelt.

Einen neuen Schritt geht das Gesetz im Hinblick auf Regulierungsmodelle. Für private Anbieter sollen Anreize geschaffen werden, wenn sie Inhalte anbieten, die einen besonderen Beitrag zur Vielfalt leisten. Anreize sind etwa die besondere Berücksichtigung bei der Kabelbelegung und bei der Vergabe von terrestrischen Frequenzen.

Das Gesetz ermöglicht zudem mehr Vielfalt im privaten Hörfunk. Ministerin Schwall-Düren: „Neue nutzbare UKW-Frequenzen stehen künftig privaten Anbietern zur Verfügung. Damit sichern wir die aktuelle Übertragungssituation der öffentlich-rechtlichen Sender und schaffen gleichzeitig die Grundlage für die Entstehung neuer privater Hörfunkangebote.“

Durch das Gesetz werden darüber hinaus partizipative Elemente unterstützt. So sollen bei der LfM auch in Zukunft regelmäßig Medienversammlungen stattfinden. Hier treten Bürgerinnen und Bürger einfacher in den Dialog mit Medienbeteiligten und werden in den Diskurs über die Gestaltung der Mediengesellschaft eingebunden.

Ein weiterer Punkt im Gesetz ist die Stärkung der Bürgermedien. Neben der bisherigen Verbreitung im Lokalfunk sollen Bürgermedien zukünftig  stärker das Internet nutzen und dort Beiträge nachhaltig und sendezeitunabhängig anbieten können. Um die kontinuierliche Arbeit der Bürgermedieneinrichtungen zu gewährleisten, schafft das Gesetz die Grundlagen für neue Fördermöglichkeiten und sieht erstmals auch einen eigenen Sitz der Bürgermedien in der Medienkommission vor.

Innerhalb eines transparenten Beteiligungsprozesses hatten Bürgerinnen und Bürger im März und April 2013 die Gelegenheit, bei einer Online-Konsultation einen ersten Arbeitsentwurf im Internet zu kommentieren, Vorschläge einzubringen und zu bewerten. Neben der Stärkung der Bürgermedien lag ein weiterer Schwerpunkt der Anregungen auf mehr Vielfalt im lokalen Bereich.

Das neue Landesmediengesetz tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt – voraussichtlich Mitte Juli – in Kraft.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de