Landtag verabschiedet Gesetz – Ministerin Schulze: Freiheit und Verantwortung im Gleichgewicht

11. September 2014
Default Press-Release Image

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat das vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Hochschulzukunftsgesetz (HZG) als „Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW“ bezeichnet. Damit würden an den Hochschulen, so Schulze, „Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht gebracht“. Das Gesetz tritt zum Beginn des Wintersemesters 2014/15 in Kraft und enthält eine einjährige Übergangsfrist. Entscheidende Fortschritte seien nun in zahlreichen Bereichen möglich. Die Ministerin hob die Themen Gute Arbeit, Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz hervor.

Kultur und Wissenschaft
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Hochschulen als „Schulen der Demokratie“ deutlich gestärkt

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat das vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Hochschulzukunftsgesetz (HZG) als „Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW“ bezeichnet. Damit würden an den Hochschulen, so Schulze, „Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht gebracht“. Das Gesetz tritt zum Beginn des Wintersemesters 2014/15 in Kraft und enthält eine einjährige Übergangsfrist.

Entscheidende Fortschritte seien nun in zahlreichen Bereichen möglich. Die Ministerin hob die Themen Gute Arbeit, Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz hervor. Die konkrete Verwendung der zugewiesenen Mittel für die Globalhaushalte und weiterer öffentlicher Fördermittel werde wieder stärker in den Fokus genommen. 2014 haben die Hochschulen in NRW rund sechs Milliarden Euro erhalten.

In einem von Beginn an bewusst breit angelegten Dialogprozess hatten Hochschulen und Verbände immer wieder Gelegenheit, zum Gesetzentwurf mündlich und schriftlich Stellung zu nehmen. Dementsprechend wurden etliche Vorschläge in das Gesetz aufgenommen. „Das jetzt vorliegende HZG liefert das bestmögliche Ergebnis, es berücksichtigt die Vorstellungen und Interessen vieler Seiten. Wir machen die Hochschulen demokratischer, sozialer und fit für die Zukunft“, sagte die Ministerin.

Schulze sieht die Rolle der Hochschulen als „Schulen der Demokratie“ deutlich gestärkt. Bildung sei eine „zentrale Frage des 21. Jahrhunderts. Politik darf da nicht nur Zaungast sein“. Diese politische Gestaltung nehme in hohem Maße Rücksicht auf die Freiheit der Hochschulen, aber auch Bezug auf ihre Verantwortung. „NRW bleibt in Sachen Hochschulautonomie im Bundesvergleich spitze.“

Nach einer Befragung des Hochschullehrerbundes NRW hatten drei Viertel der befragten Professorinnen und Professoren die Selbstverwaltung der Hochschulen durch das schwarz-gelbe Hochschulfreiheitsgesetz als entwertet angesehen. Auch andere Statusgruppen beklagten ein Demokratiedefizit. Zudem war das Gesetz verschiedenen Urteilen zufolge verfassungsrechtlich bedenklich. Künftig werden die Hochschulen wieder stärker von Beteiligung und Mitwirkung geprägt sein. Schulze: „Das Gesetz trägt dazu bei, faire Arbeitsverhältnisse und beste Studienbedingungen zu schaffen. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Land und Hochschulen nun noch besser als Partner gemeinsam wahrnehmen können.“

So profitieren Studierende, Beschäftigte und Gesellschaft:

1) Mehr Transparenz und öffentliche Verantwortung:

  • Über die Verwendung der Grundfinanzierung von sechs Milliarden Euro aus Steuermitteln erhalten Wissenschaftsministerium und Öffentlichkeit einen besseren Einblick – zum Beispiel werden die Gehälter der Hochschulleitungen öffentlich (Artikel 1 § 20 Abs. 5 HZG NRW).
  • Für Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten der Hochschulen kann das Ministerium künftig Rahmenvorgaben erlassen (Artikel 1 § 6 Abs. 5 HZG NRW).
  • Ob überregional ausgewogenes Leistungsangebot, Fächervielfalt oder Zahl der Studienplätze: Hochschulen, Wissenschaftsministerium und das Parlament als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in NRW arbeiten künftig partnerschaftlich an einer gemeinsamen Landeshochschulentwicklungsplanung (Artikel 1 § 6 Abs. 2 HZG NRW).

2) Mehr Demokratie:

  • Das HZG balanciert die internen Kräfte der Hochschulen besser aus: Die Hochschulleitung – verantwortlich für die grundsätzliche Ausrichtung und Steuerung – wird durch einen starken Senat begleitet, der künftig  an der Wahl der Hochschulleitung beteiligt ist (Artikel 1 § 22 Abs. 1 HZG NRW).
  • Der Senat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Hochschulgruppen zusammen: Professorinnen und Professoren, akademische Beschäftigte, Studierende sowie das Personal in Technik und Verwaltung. Die Hochschulen sind künftig verpflichtet, all diesen Gruppen eine qualifizierte Mitbestimmung zu gewährleisten – andernfalls gilt automatisch Gruppenparität (Artikel 1 § 22 Abs. 2 HZG NRW).
  • Der Hochschulrat bekommt mehr Gewicht bei der Kontrolle der Wirtschaftsführung. Zukünftig besteht er mehrheitlich aus externen Mitgliedern (Artikel 1 § 21 HZG NRW).
  • Bei der Organisation der Studiengänge werden nun auch die Studierenden mitreden. Sie sind innerhalb ihrer Fachbereiche künftig Teil der neuen Studienbeiräte – und entscheiden dort über Studien- und Prüfungsordnungen mit (Artikel 1 §§ 28 Abs. 8, 64 Abs. 1 HZG NRW).

3) Erfolgreich studieren – Mehr Vielfalt:

  • Die Lebensumstände der Studierenden in NRW werden immer vielfältiger. Darauf geht das HZG ein. So haben die Hochschulen erstmals die Möglichkeit, ein Studium in Teilzeit anzubieten. Das ist beispielsweise für Studierende mit beruflichen oder familiären Verpflichtungen attraktiv (Artikel 1 § 62a HZG NRW).
  • Das HZG schafft die Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen ab (Artikel 1 § 64 Abs. 2a HZG NRW).
  • Zudem sollen die Hochschulen ergänzende Online-Lehrangebote schaffen (Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 HZG NRW).
  • Um besser auf eine zunehmend heterogene Studierendenschaft eingehen zu können, ist Diversity Management nun eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Hochschulen (Artikel 1 § 3 Abs. 4 Satz 3 HZG NRW).

4) Gute Arbeit erhält Gesetzesrang:

  • Hochschulen und Land handeln gemeinsam einen Rahmenkodex für Gute Beschäftigungsbedingungen aus, der Vorgaben zu Befristungen und Teilzeitbeschäftigung, Arbeitsumfeld, Weiterbildungsmöglichkeiten, Gesundheitsmanagement und Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält (Artikel 1 § 34a HZG NRW).
  • Das HZG legt konkrete Ziele der Gleichstellung fest. So soll der Frauenanteil in der Professorenschaft künftig mindestens genauso hoch sein, wie in der Qualifizierungsstufe darunter (sog. Kaskadenmodell) (Artikel 1 § 37a HZG NRW). Im Hochschulrat müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder Frauen sein (Artikel 1 § 21 Abs. 3 Satz 3 HZG NRW).
  • Auch studentische Hilfskräfte erhalten zukünftig eine Interessenvertretung (Artikel 1 § 46a HZG NRW).
  • Die Personalräte der Studierendenwerke können erstmals eine Personalrätekonferenz einrichten (Artikel 10 Nr. 1 HZG NRW).

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon: 0211 896-4790.

Kontakt

Pressekontakt

Kultur und Wissenschaft

Telefon: 0211 896-4790
E-Mail: presse [at] mkw.nrw.de

Bürgeranfragen

Kultur und Wissenschaft

Telefon: 0211 896-04
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de