Landesregierung weitet Förderung von Start-ups an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen aus

Pinkwart: Aus dem enormen Potenzial an Ideen entstehen die Weltmarktführer von morgen

1. März 2019
Eine dunkelhaarige Frau im weißen Kittel hält einen Glaskolben mit hellblauer Flüssigkeit in der linken Hand und schaut es prüfend an. Im Hintergrund eine grüne Tafel mit chemischen Formeln in weißer Kreideschrift.

Die Landesregierung weitet die Förderung innovativer Gründungskonzepte aus Hochschulen aus.

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Die Landesregierung weitet die Förderung innovativer Gründungskonzepte aus Hochschulen aus: Mit dem neuen Programm „Start-up Transfer“ werden neben Absolventen und Wissenschaftlern aus Hochschulen nun auch Gründerinnen und Gründer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen unterstützt. Jedes Vorhaben kann künftig bis zu 320.000 Euro aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. „Start-up Transfer“ ersetzt das bisherige Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir haben die Förderung neu ausgerichtet, um noch stärker auf die speziellen Bedürfnisse von High-Tech Gründungen aus der Wissenschaft einzugehen. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an Ideen, aus dem Weltmarktführer von morgen entstehen können. Durch die Förderung von Hochschulausgründungen wird der Wissens- und Technologietransfer gestärkt und der Praxisbezug der Hochschulen weiterentwickelt. In der Wirtschaft setzt der Zufluss von neuen Ideen Innovationspotenzial frei.“
 
Für hochinnovative und entwicklungsintensive Vorhaben können Gründer künftig eine Verlängerung der Förderung von 18 auf 24 Monate beantragen. Dadurch erhöht sich die maximale Fördersumme von 240.000 auf 320.000 Euro. Unterstützt werden Wissenschaftler und Hochschulabsolventen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Fristen im Förderwettbewerb „Start-up Transfer“ - 30. April 2019, 31. Oktober 2019, 30. April 2020 -  sind so gewählt, dass Antragsteller, die im Bundesprogramm EXIST-Forschungstransfer nicht zum Zuge gekommen sind, eine weitere Chance bei „Start-up Transfer“ erhalten. Anträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
 
Seit Frühjahr 2015 hat eine unabhängige Jury 63 Geschäftsideen von Absolventen und Wissenschaftlern zur Förderung empfohlen. Davon stammen 41 Vorhaben aus Universitäten und 22 aus Fachhochschulen.
 
Antragsunterlagen, Termine und weitere Informationen finden Sie hier.
 
Ansprechpartner: Dr. Hendrik Vollrath, 02461-613347, h.vollrath@fz-juelich.de
 
 

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