Landesregierung veranlasst umfassende unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken / Bisherige Untersuchungen liefern keine Hinweise auf eine Umweltgefährdung

18. September 2013
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In den vergangenen Wochen und Monaten wurden durch Medienberichte Fragen aufgeworfen, die die Sicherheit der in den Bergwerken eingeschlossenen bergbaufremden Abfälle betreffen. Die Landesregierung wird diesen Fragen weiter umfassend nachgehen. „Wir verfolgen eine umfassende Vorsorgestrategie in allen Politikfeldern, dies gilt auch in diesem Fall“, sagten Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Umweltminister Johannes Remmel. „Deshalb wollen wir schnellstmöglich Klarheit darüber haben, ob durch frühere bergbaufremde Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte.“

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilen mit:

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden durch Medienberichte Fragen aufgeworfen, die die Sicherheit der in den Bergwerken eingeschlossenen bergbaufremden Abfälle betreffen. Die Landesregierung wird diesen Fragen weiter umfassend nachgehen. „Wir verfolgen eine umfassende Vorsorgestrategie in allen Politikfeldern, dies gilt auch in diesem Fall“, sagten Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Umweltminister Johannes Remmel. „Deshalb wollen wir schnellstmöglich Klarheit darüber haben, ob durch frühere bergbaufremde Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte.“

In diesem Sinne werden das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium eine umfassende unabhängige gutachterliche Überprüfung veranlassen mit folgenden drei Kernpunkten:

  1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten?
  2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen?
  3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen?


Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Umweltminister Johannes Remmel kündigten für die heutigen parlamentarischen Beratungen das Maßnahmenpaket der Landesregierung an: „Nachdem wir ein Gutachten jetzt vorliegen haben, können wir nun den konkreten Aussagen nachgehen. Mir ist wichtig, dass eine zügige, aber gleichwohl sorgfältige Prüfung der behaupteten Umweltauswirkungen erfolgt“, sagte Minister Duin.

Minister Remmel betonte: „Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Deshalb müssen wir allen potenziellen Gefahrenquellen durch die Einlagerung schwerbelasteter Abfälle in einigen Bergwerken auf den Grund gehen und für Transparenz sorgen.“ 

Die konkreten Fragestellungen für das Gutachten werden derzeit durch die zuständigen Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft gemeinsam mit ihren Fachbehörden (Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Bergbehörde, Geologischer Dienst) erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden auch die von Privatpersonen beauftragten Gutachter Dr. Friedrich und Prof. Dr. Carls zu einem Gespräch in der kommenden Woche eingeladen.

Die Einlagerung mit bergbaufremden Abfällen in Steinkohlebergwerken in Nordrhein-Westfalen erfolgte nach den der Landesregierung vorliegenden Unterlagen im Wesentlichen im Zeitraum von Mitte der 80er-Jahre bis 2006. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenstoffe angesehen. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in elf Steinkohlenbergwerken eingelagert.

Die Landesregierung hat bereits umfangreiche Überprüfungen der vorliegenden umweltrelevanten Informationen veranlasst. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse liefern keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Bei der noch ausstehenden Auswertung weiterer Informationen werden die zuständigen Behörden auch überprüfen, ob der bislang festgelegte Parameterumfang insbesondere für die Überwachung der Grubenwassereinleitungen erweitert werden muss. Es wird von der Landesregierung überprüft, wie das Monitoringkonzept insgesamt geändert bzw. weiter entwickelt werden muss.

Daneben werden die zuständigen Behörden die analytische Überwachung der an verschiedenen Wasserhaltungen gehobenen Grubenwässer und der Einleitstellen in die Vorfluter konsequent fortsetzen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Telefon 0211 837-2481.

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