Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen

Integrationspauschale des Bundes in Höhe von mehr als 430 Millionen Euro wird vollständig weitergeleitet

30. Oktober 2019

Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen und die Kommunen bei der Integrationsarbeit zu entlasten. Deswegen hat die Landesregierung im Frühjahr beschlossen, den 396 Kommunen und 31 Kreisen (einschließlich Städteregion Aachen) die Integrationspauschale des Bundes in der vollen Höhe von 432,8 Millionen Euro weiterzuleiten.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen und die Kommunen bei der Integrationsarbeit zu entlasten. Deswegen hat die Landesregierung im Frühjahr beschlossen, den 396 Kommunen und 31 Kreisen (einschließlich Städteregion Aachen) die Integrationspauschale des Bundes in der vollen Höhe von 432,8 Millionen Euro weiterzuleiten. Jetzt wurden die Bewilligungsbescheide versendet und den Städten, Kreisen und Gemeinden die Mittel kurzfristig und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Der Verteilungsschlüssel ist in § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der örtlich aufhältigen geflüchteten Menschen. Für kleinere Gemeinden wurde ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.
 
Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp: „Die Städte, Kreise und Gemeinden sind die Orte, an denen gelungene Integration stattfindet. Deswegen hält die nordrhein-westfälische Koalition Wort und unterstützt mit der Weiterleitung der Integrationspauschale die vielen Engagierten bei ihrer Arbeit. Wir stehen für ein weltoffenes und freiheitliches Nordrhein-Westfalen und möchten, dass auch in Zukunft Integration bei uns gelebt wird.“
 
Die finanziellen Mittel können von den Kommunen für Integrationsmaßnahmen vor Ort eingesetzt werden. Im besonderen Landesinteresse liegen Fördermaßnahmen in den Bereichen Wertevermittlung entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes, Spracherwerb, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch einen Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung sowie die Entwicklung und Umsetzung von Integrationskonzepten, die sich am Lebensalltag der Menschen orientieren. Dazu zählt auch die Förderung der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Durch eine befristete Ausnahmeregelung ist auch eine Verwendung für die Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung geduldeter Personen nach § 60a AufenthG möglich.

Zusätzlich haben die kreisfreien Städte und – zur Weiterleitung an die kreisangehörigen Gemeinden – die Kreise weitere 12,3 Millionen Euro als Sonderzahlungen aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erhalten. Diese Mittel stehen den Kommunen für die Aufnahme, Versorgung und Integration im Kontext der legalen humanitären Aufnahme von Syrern aus der Türkei zur Verfügung, die durch den Familiennachzug nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind.
 
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