Landesregierung und jüdische Gemeinden setzen bewährte Partnerschaft fort

17. Juli 2013
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Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Vertreter des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Nordrhein, des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe und der Synagogen-Gemeinde Köln haben den 4. Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden in Düsseldorf unterzeichnet. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Das ist ein guter Tag für die Beziehungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der jüdischen Gemeinschaft. Die Landesregierung nimmt ihre besondere Verantwortung für das jüdische Leben in Deutschland ernst. Deshalb ist der Vertrag, den wir heute unterzeichnen, so bedeutsam. Darin verpflichtet sich die Landesregierung, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“
In dem Vertrag, der 1992 zwischen dem Land und den drei genannten jüdischen Verbänden geschlossen wurde, verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei teilt mit:

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Vertreter des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Nordrhein, des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe und der Synagogen-Gemeinde Köln haben den 4. Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden in Düsseldorf unterzeichnet. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Das ist ein guter Tag für die Beziehungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der jüdischen Gemeinschaft. Die Landesregierung nimmt ihre besondere Verantwortung für das jüdische Leben in Deutschland ernst. Deshalb ist der Vertrag, den wir heute unterzeichnen, so bedeutsam. Darin verpflichtet sich die Landesregierung, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“

In dem Vertrag, der 1992 zwischen dem Land und den drei genannten jüdischen Verbänden geschlossen wurde, verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen. Mit der nun unterzeichneten Änderung wird der Vertrag an aktuelle Entwicklungen angepasst. Eine Vertragsänderung war insbesondere notwendig geworden, da aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2009 der Modus zur Verteilung der Landesleistungen an die jüdischen Gemeinden, die nicht Mitglieder der Vertragspartner sind, neu geregelt werden musste. Die Mittel an die jüdischen liberalen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden künftig nicht mehr über die jüdischen Vertragspartner, sondern vom Land selbst zugewiesen.

Dr. Oded Horowitz, Vorsitzender des Vorstands des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Nordrhein: „Der Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen ist damals wie heute für die jüdische Glaubens¬gemeinschaft eine wichtige Basis, um eine stabile und verlässliche Partnerschaft mit der Landesregierung zu erhalten und zu festigen. Der Vertrag sichert jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen.“

Das Land stellt jährlich rund acht Millionen Euro für die Aufgaben der jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bereit. Künftig wird die Landesregierung außerdem - über den bisherigen Rahmen hinaus - Mittel in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro jährlich für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in jüdischen Einrichtungen bereitstellen. Damit reagiert die Landesregierung auf die besonderen Sicherheitsbedarfe der jüdischen Gemeinden.

Abraham Lehrer, Mitglied des Vorstands der Synagogen-Gemeinde Köln: „Mit dem Zustrom von jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion seit den 90er Jahren sind unsere Gemeinden, zugleich aber auch unsere Aufgaben in der Gemeindearbeit merklich gewachsen. Für unsere jüdischen Gemeinden sind die Landesmittel deshalb eine große Hilfe.“

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Ich freue mich, dass mit dem aktuellen Änderungsvertrag das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Land und der jüdischen Glaubensgemeinschaft bestätigt wird. Der gemeinsame Dialog mit der jüdischen Gemeinschaft hat für die Landesregierung eine große Bedeutung. Die Landesregierung steht auch künftig bereit, diesen Dialog in bewährter und partnerschaftlicher Weise mit Leben und Inhalten zu füllen und zu stärken.“

In Nordrhein-Westfalen leben rd. 28.000 jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nordrhein-Westfalen ist damit das Land mit der größten jüdischen Glaubensgemeinschaft in der Bundesrepublik.

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