Landesregierung setzt sich für faire Löhne und Sozialstandards der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV ein

6. Dezember 2016

Die Landesregierung hat einen Gesetzesantrag beschlossen, der soziale und finanzielle Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) garantieren soll. Nordrhein-Westfalen wird jetzt gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ergreifen.

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Die Landesregierung hat einen Gesetzesantrag beschlossen, der soziale und finanzielle Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) garantieren soll. Nordrhein-Westfalen wird jetzt gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ergreifen.
 
Ziel ist, dass die Anforderungen nicht nur bei geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben durch die ÖPNV-Aufgabenträger, sondern auch für sogenannte „eigenwirtschaftliche“ Verkehre gelten. Als „eigenwirtschaftlich“ bezeichnet das Personenbeförderungsgesetz Bus- und Bahnlinien oder -netze, die ohne Defizitausgleich der Kommunen auskommen. So sollen die Qualität und die Einhaltung sozialer Standards in der gesamten Branche sichergestellt werden. „Konkurrenz im ÖPNV darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek anlässlich der Kabinettsentscheidung. „Die Sozial- und Umweltstandards müssen auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten – gleiches Recht für alle.“
 
Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den ÖPNV angepasst. Dabei bleibt der im Gesetz geregelte grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren erhalten und wird lediglich konkretisiert.
 
Die Gesetzesänderung sieht folgende Punkte vor: 

  1. Bei geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben im Straßenbahn- und Busverkehr können soziale Faktoren sowie Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel mit in die Anforderungen aufgenommen werden. Künftig müssen diese Anforderungen auch von eigenwirtschaftlichen Konkurrenten erfüllt werden.
  2. Antragsteller für eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge müssen einen Nachweis erbringen, dass sie den beantragten Verkehr aufnehmen und auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können.
  3. Vom Aufgabenträger festgelegte weitere Standards – etwa in Bezug auf Umweltaspekte, Kundenbetreuung, Fahrplananpassung – müssen ebenfalls von eigenwirtschaftlichen Konkurrenten erfüllt werden.
 
Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)“ soll jetzt über den Bundesrat dem Bundestag zugeleitet werden. Er wird im Dezemberplenum des Bundesrates beraten. 

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