Landesregierung gibt grünes Licht für Fortführung des Zielabweichungsverfahrens am Kraftwerkstandort Datteln

6. Dezember 2013
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Die Anträge des Regionalverbands Ruhr und der Stadt Datteln für landesplanerische Zielabweichungsverfahren am Kraftwerksstandort Datteln sind von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde geprüft worden. Danach liegen die inhaltlichen Voraussetzungen vor, die beantragten Zielabweichungen positiv zu entscheiden. Das Kabinett hat dies in einem einvernehmlichen Beschluss festgestellt. Die Landesregierung hat daher den Regionalverband Ruhr und die Stadt Datteln informiert, Abweichungen von den Zielen der Raumordnung zuzulassen, die im Landesentwicklungsplan von 1995 festgelegt sind. Nach § 16 Landesplanungsgesetz kann von Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei teilt mit:

Die Anträge des Regionalverbands Ruhr und der Stadt Datteln für landesplanerische Zielabweichungsverfahren am Kraftwerksstandort Datteln sind von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde geprüft worden. Danach liegen die inhaltlichen Voraussetzungen vor, die beantragten Zielabweichungen positiv zu entscheiden. Das Kabinett hat dies in einem einvernehmlichen Beschluss festgestellt. Die Landesregierung hat daher den Regionalverband Ruhr und die Stadt Datteln informiert, Abweichungen von den Zielen der Raumordnung zuzulassen, die im Landesentwicklungsplan von 1995 festgelegt sind. Nach § 16 Landesplanungsgesetz kann von Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist.

Beide Planverfahren, die vom Regionalverband Ruhr und der Stadt Datteln eigenverantwortlich durchgeführt werden, sind damit noch nicht abgeschlossen. Voraussetzungen für abschließende Entscheidungen über die beantragten Zielabweichungen sind nun die Beschlüsse des Regionalverbands Ruhr über die Regionalplanänderung und von der Stadt Datteln zur Bauleitplanung. Hierzu hat der Regionalverband Ruhr bereits angekündigt, am 13. Dezember 2013 über die Aufstellung der Regionalplanänderung zu beraten. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Bauleitplanverfahren bei der Stadt Datteln ist noch nicht bekannt.

Anschließend würde die Landesregierung dann das erforderliche Benehmen mit dem für Landesplanung zuständigen Wirtschaftsausschuss herstellen.

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