Landesregierung ergreift Initiative zur wirksameren Integrationshilfe für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen

Bundesratsinitiative zur schulischen Inklusion

27. Juni 2015
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Die Landesregierung hat jetzt eine Bundesratsinitiative beschlossen, um den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher zu gestalten.

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Nordrhein-Westfalen setzt sich für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ein. Die Landesregierung hat jetzt eine Bundesratsinitiative beschlossen, um den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher zu gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern zukünftig gebündelt werden können. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann. Das Land Nordrhein-Westfalen wird deshalb über den Bundesrat die Bundesregierung auffordern, bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes die Vorschriften im Bereich Integrationshilfe entsprechend weiterzuentwickeln.
  
Sozialminister Guntram Schneider hob die besondere Bedeutung von Integrationshelfern für die schulische Inklusion hervor: „Integrationshelfer sind für Kinder und Jugendliche unverzichtbar, die aufgrund einer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind, um am Unterricht teilzunehmen. Deshalb brauchen wir ein modernes Bundesteilhabegesetz, das sich weiterhin am individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler orientiert, gleichzeitig aber auch flexible Lösungen für die Inanspruchnahme der Integrationshilfe ermöglicht.“
  
Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, wenn sie auf Integrationshilfen angewiesen sind, dies unabhängig davon ist, ob sie eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen: „Bei der zukünftigen Gestaltung der Integrationshilfe setzen wir auf pragmatische Lösungen. Wir wollen das Instrument so weiterentwickeln, dass die Ansprüche mehrerer Leistungsberechtigter in einen Pool eingebracht werden können. Wenn ein Integrationshelfer dann für zwei oder drei Schülerinnen und Schüler oder auch klassenübergreifend tätig sein kann, ist die notwendige individuelle Unterstützung im Unterricht gesichert. Zugleich bleibt die Anzahl der Erwachsenen in einer Klasse überschaubar, so wie von Fachleuten gefordert“, erklärte die Ministerin.
  
Kinder- und Jugendministerin Ute Schäfer wies darauf hin, dass die Leistungen sich auch künftig am individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen orientieren sollen: „Um die Teilhabe aller am allgemeinen Bildungswesen sicherzustellen, Inklusion zu ermöglichen und Benachteiligungen abzubauen, ist eine ständige Weiterentwicklung des Systems Schule, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie die Anpassung der vorhanden Instrumente und Ansätze erforderlich.“
 
Die Bundesratsinitiative hat auch Rechtssicherheit für den Einsatz von Integrationshelfern bei außerunterrichtlichen Angeboten an Schulen zum Ziel. Es soll klargestellt werden, dass Integrationshelfer bei allen schulischen Angeboten eingesetzt werden können, zum Beispiel in der Offenen Ganztagsschule und anderen öffentlich geförderten Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, die Schule ohne individuelle Betreuung zu besuchen, können durch Integrationshelfer unterstützt werden. Dabei handelt es sich um individuelle Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den zuständigen Träger der Sozial- oder Jugendhilfe auf Antrag gewährt werden. Aufgabe eines Integrationshelfers ist es auch, die Selbstständigkeit des Kindes weiterzuentwickeln.

Integrationshelfer sind keine Zweitlehrer. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, um ihnen den Schulbesuch überhaupt erst zu ermöglichen, zum Beispiel durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen (z. B. Handführung und Wahrnehmungsübungen) oder durch die Abholung vom Bus. Sie bieten auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.

Die Bundesratsinitiative wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, vom Ministerium für Schule und Weiterbildung und vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam erarbeitet.

„Das Anliegen wird von den Kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt und war im Rahmen der Einigung zum Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion verabredet worden“, erklärte Ministerin Löhrmann abschließend.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.

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