Landesregierung beteiligt sich an Unterstützung existenzgefährdeter Bauern

Ministerin Heinen-Esser: Ich begrüße den heutigen Beschluss des Bundes, in Not geratenen Betrieben zu helfen. Das Land wird sich daran beteiligen

22. August 2018

Mit der heutigen Feststellung von Schäden mit nationalem Ausmaß bei der diesjährigen Erntebilanz hat der Bund den Weg für die ersten staatlichen Dürre-Hilfen seit 2003 freigemacht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mit der heutigen Feststellung von Schäden mit nationalem Ausmaß bei der diesjährigen Erntebilanz hat der Bund den Weg für die ersten staatlichen Dürre-Hilfen seit 2003 freigemacht. Heinen-Esser: „Mit den geplanten Zuschüssen werden wir gut helfen können. Es geht jetzt darum, existenzgefährdeten Betrieben unter die Arme zu greifen. Hauptbetroffene in Nordrhein-Westfalen sind die Futterbaubetriebe“.
 
Deutschlandweit werden nach aktuellen Schätzungen 10.000 Betriebe betroffen sein. Bei ihnen belaufen sich die Schäden auf rund 680 Millionen Euro. Die Staatlichen Hilfen werden 50 Prozent davon betragen, das sind 340 Millionen Euro, die Länder beteiligen sich daran zur Hälfte, was 170 Millionen Euro entspricht.
 
Heinen-Esser: „Hauptbetroffene sind die nördlichen Bundesländer. Nordrhein-Westfalen war etwas weniger betroffen, dennoch geraten auch hier bei uns Betriebe in Not. Hier werden wir die Betroffenheit möglichst unbürokratisch aber trotzdem zielgenau feststellen, damit im Anschluss daran in Not geratene Betriebe Unterstützung erhalten“.
 
Die Quote, mit der Nordrhein-Westfalen sich an dem Programm beteiligt, wird in den nächsten Wochen in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt werden. Unterstützung erhalten Betriebe, deren Ernteausfall größer als 30 Prozent ist und die tatsächlich bedürftig sind. Nordrhein-Westfalen hatte nach groben Schätzungen einen Gesamtschaden in Höhe von 200 Millionen Euro nach Berlin gemeldet.
 
Heinen Esser: „Für Nordrhein-Westfalen rechne ich mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Eine Entschädigung nach dem Gießkannenprinzip wird es nicht geben.“
 

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