Landesregierung beschließt Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz / Minister Duin: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Mittelstandspolitik

5. März 2013
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Die Landesregierung hat die Rechtsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen. „Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung unserer konsequent mittelstandsorientierten Politik. Gesetz und Verordnung garantieren die frühzeitige, enge Verzahnung der Interessen des Mittelstandes mit dem Handeln von Politik und Verwaltung. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, denn sie sind das Kraftzentrum unserer Volkswirtschaft“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin. Die Verordnung regelt Ablauf, Dauer und Beteiligte der bundesweit einmaligen Clearingverfahren sowie die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates der Landesregierung.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Die Landesregierung hat die Rechtsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen. „Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung unserer konsequent mittelstandsorientierten Politik. Gesetz und Verordnung garantieren die frühzeitige, enge Verzahnung der Interessen des Mittelstandes mit dem Handeln von Politik und Verwaltung. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, denn sie sind das Kraftzentrum unserer Volkswirtschaft“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin.

Die Verordnung regelt Ablauf, Dauer und Beteiligte der bundesweit einmaligen Clearingverfahren sowie die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates der Landesregierung. Mit den Clearingverfahren wird in Zukunft die Mittelstandsfreundlichkeit aller mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung sichergestellt. Dazu werden Stellungnahmen der betroffenen Kammern und Verbände eingeholt und so weit wie möglich bei der Erarbeitung des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Auch zu Vorhaben der EU oder des Bundes kann die Landesregierung um Stellungnahmen der mittelständischen Wirtschaft bitten. Überprüft werden Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen haben können. Für die Abwicklung dieser Verfahren wird eine Clearingstelle Mittelstand außerhalb der Landesverwaltung bei IHK NRW eingerichtet.

Beteiligt an den Clearingverfahren werden die Dachorganisationen des Handwerks, der Freien Berufe, der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände. Die zu strikter Neutralität verpflichtete Clearingstelle Mittelstand nimmt voraussichtlich im April ihre Arbeit auf.

„Gerade kleine und mittlere Unternehmen und die dort Beschäftigten garantieren Wachstum, Wohlstand und Innovation. Deshalb kann eine moderne Wirtschaftspolitik ohne den Sachverstand des Mittelstandes nicht gelingen“, so Minister Duin.

Die Wirksamkeit der Clearingverfahren wird einmal jährlich durch den Mittelstandsbeirat der Landesregierung bewertet.

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