Landesgesundheitskonferenz beschließt Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung / Ministerin Steffens: Gesundheitswesen soll inklusiv werden

22. November 2013
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Unter Leitung von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens hat die Landesgesundheitskonferenz in Düsseldorf einen umfangreichen Katalog zur besseren gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung beschlossen. „Wir wollen die gesundheitliche Versorgung der Menschen mit Behinderung verbessern und durch ein Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unser Gesundheitswesen wahrhaft inklusiv wird“, erläuterte die Ministerin. „Das heißt für uns, einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit und ohne Behinderung zum Gesundheitswesen herzustellen.“ Damit solle die UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich Gesundheit umgesetzt werden. Mehr als jede und jeder Siebte in Nordrhein-Westfalen (rund 2,5 Millionen Menschen) weist statistischen Angaben zufolge eine andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung auf, auch wenn bei lediglich 1,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes eine Schwerbehinderung amtlich festgestellt worden ist.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Unter Leitung von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens hat die Landesgesundheitskonferenz in Düsseldorf einen umfangreichen Katalog zur besseren gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung beschlossen.

„Wir wollen die gesundheitliche Versorgung der Menschen mit Behinderung verbessern und durch ein Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unser Gesundheitswesen wahrhaft inklusiv wird“, erläuterte die Ministerin. „Das heißt für uns, einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit und ohne Behinderung zum Gesundheitswesen herzustellen.“ Damit solle die UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich Gesundheit umgesetzt werden.

Mehr als jede und jeder Siebte in Nordrhein-Westfalen (rund 2,5 Millionen Menschen) weist statistischen Angaben zufolge eine andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung auf, auch wenn bei lediglich 1,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes eine Schwerbehinderung amtlich festgestellt worden ist. Da das Lebensalter der Menschen statistisch gesehen steigt, sind auch Menschen mit Behinderungen in wachsender Zahl mit altersbedingten Beeinträchtigungen konfrontiert. Der demographische Wandel führt zudem dazu, dass altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen insgesamt häufiger werden. Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und andere im Gesundheitswesen Tätige stehen daher vor der Herausforderung, mit ihren Versorgungsleistungen der besonderen Situation, dem Bedarf und den – auch durch Geschlecht und kulturellen Hintergrund geprägten – Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht zu werden.

Zu den verabredeten Maßnahmen gehören u.a. der Abbau von baulichen, sprachlichen und optischen Zugangsbarrieren, die Entwicklung von speziellen Versorgungskonzepten, die bessere Koordination sektor- oder kostenträgerübergreifender Leistungen sowie die Stärkung von Problembewusstsein und individuellen Kompetenzen. Erstmals wird eine Zusammenfassung der Verabredungen in leichter Sprache erstellt.

„Wenn in unserem Gesundheitssystem der Mensch im Mittelpunkt stehen soll, dann muss das selbstverständlich auch für den behinderten Menschen mit seiner spezifischen Situation gelten. Die Landesgesundheitskonferenz hat ein kraftvolles Zeichen für Teilhabe und Gerechtigkeit in der gesundheitlichen Versorgung gesetzt“, so Steffens.

Hinweis für die Medien

Die Entschließung der Landesgesundheitskonferenz vom 22. November 2013 kann unter www.mgepa.nrw.de unter Aktuelles heruntergeladen werden.

Hintergrundinformation

Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz sind unter anderem die Kammern der Ärztinnen und Ärzte, der Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Verbände der Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Krankenhausgesellschaft, Selbsthilfe- sowie Patientinnen- und Patientenvertretungen, die Freie Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigun-gen. An dieser Entschließung haben zudem der Landesbehindertenbeauftragte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenselbsthilfeorganisationen mitgewirkt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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