Landesbehindertenbeauftragter: Änderungen für Menschen mit Behinderung mit Bund jetzt möglich

16. Dezember 2013
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Nach der Entscheidung für eine Große Koalition ruft der NRW-Behindertenbeauftragte Norbert Killewald Politik und Verbände auf, die Chancen zu nutzen, die der Berliner Koalitionsvertrag für Verbesserungen der Lebensqualität für Behinderte bietet. „Der Koalitionsvertrag bietet die Möglichkeit, dass endlich Schluss sein kann mit dem Zuständigkeitswirrwarr zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Unfallkasse, Sozialamt und anderen“, erläutert Killewald. „Das heißt: Wenn Eltern eines behinderten Kindes einen Antrag auf Therapie stellen wollen, ist es denen egal wer bezahlt. Wichtig ist, dass die Unterstützung sofort kommt und nicht erst ein halbes Jahr ins Land geht.“

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Der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderung teilt mit:

Nach der Entscheidung für eine Große Koalition ruft der NRW-Behindertenbeauftragte Norbert Killewald Politik und Verbände auf, die Chancen zu nutzen, die der Berliner Koalitionsvertrag für Verbesserungen der Lebensqualität für Behinderte bietet.

„Der Koalitionsvertrag bietet die Möglichkeit, dass endlich Schluss sein kann mit dem Zuständigkeitswirrwarr zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Unfallkasse, Sozialamt und anderen“, erläutert Killewald. „Das heißt: Wenn Eltern eines behinderten Kindes einen Antrag auf Therapie stellen wollen, ist es denen egal wer bezahlt. Wichtig ist, dass die Unterstützung sofort kommt und nicht erst ein halbes Jahr ins Land geht.“

Der von CDU, CSU und SPD vorgelegte Koalitionsvertrag ermöglicht an vielen Stellen eine Verbesserung in der Behindertenpolitik.

Killewald setzt auf den Koalitionsvertrag und fordert alle Beteiligten auf, sich in diesem Sinne zu engagieren: „Die geplante Entlastung der Kommunen in NRW bei der Eingliederungshilfe kann auch dazu beitragen, dass beim Thema der inklusiven Gesellschaft der Blick endlich wieder etwas weg vom Geld hin zum Inhalt gelingen kann.“
In diesem Sinne begrüßt der Landesbehindertenbeauftragte auch die Arbeit der Arbeitsgruppe zwischen Land und Kommunen in Sachen inklusiver Schulen. Norbert Killewald: „Es muss unbedingt klappen, die Kostenverteilungsfrage in den nächsten Wochen gütlich zu regeln, damit das inhaltliche Gelingen des gemeinsamen Unterrichts von nichtbehinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen kann.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderung, Tel.: 0211 855-3218, Telefax 0211 855-3037, e-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de, Internet: http://www.lbb.nrw.de

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