Land prüft Beschäftigungsmöglichkeiten von Portigon-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern

25. Februar 2013
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Das Land ist grundsätzlich sehr daran interessiert, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Portigon AG, für die keine konkreten Einsatzmöglichkeiten mehr bei der Gesellschaft bestehen, neue berufliche Perspektiven im öffentlichen Dienst zu eröffnen. Zu diesem Zweck ist in Absprache mit der Portigon AG deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zugang zum zentralen Stellenmarkt des Landes eingeräumt worden. Auf Wunsch wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Newsletter übersandt, der alle Stellenangebote der Landesverwaltung enthält. Bei Doppelvertragsinhabern mit unkündbarer Stellung wird geprüft, in welchem Umfang für sie Einsatzmöglichkeiten bei der landeseigenen NRW.Bank bestehen.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Finanzministerium teilt mit:

Das Land ist grundsätzlich sehr daran interessiert, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Portigon AG, für die keine konkreten Einsatzmöglichkeiten mehr bei der Gesellschaft bestehen, neue berufliche Perspektiven im öffentlichen Dienst zu eröffnen. Zu diesem Zweck ist in Absprache mit der Portigon AG deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zugang zum zentralen Stellenmarkt des Landes eingeräumt worden. Auf Wunsch wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Newsletter übersandt, der alle Stellenangebote der Landesverwaltung enthält. Bei Doppelvertragsinhabern mit unkündbarer Stellung wird geprüft, in welchem Umfang für sie Einsatzmöglichkeiten bei der landeseigenen NRW.Bank bestehen.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Wechsel in den öffentlichen Dienst nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Auch wenn es sich bei der Portigon AG um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes NRW handelt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft nicht ohne ihr Einverständnis umgesetzt werden. Zudem hat sich bisher auch gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Portigon AG bei einem Wechsel andere Arbeitgeber als den öffentlichen Dienst favorisieren.

Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Portigon AG als Steuerfahnder eingesetzt werden können, ist im Einzelfall zu prüfen, da insbesondere die durch das Steuerbeamtenausbildungsgesetz vorgeschriebenen Qualifikationen vorliegen müssen.

Für Fragen zur Arbeitsorganisation bei der Portigon AG steht das Unternehmen zur Verfügung.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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