Land Nordrhein-Westfalen erstreitet bessere Arbeitsbedingungen für viele Leiharbeiter

4. November 2012
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Das Arbeitsgericht Bonn hat dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftliche Berufe (ALEB) mit seiner aktuellen Entscheidung die Tariffähigkeit abgesprochen.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das Arbeitsgericht Bonn hat dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftliche Berufe (ALEB) mit seiner aktuellen Entscheidung die Tariffähigkeit abgesprochen. Dazu Arbeitsminister Guntram Schneider: „Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Sollte sie jedoch Bestand haben, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit, deren Arbeitsverträge sich an den von ALEB geschlossenen Tarifverträgen orientieren.“

Deren Tarifverträge sind bei Rechtskraft der genannten Entscheidungen unwirksam und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dann – auch für die Vergangenheit – einen Anspruch darauf, so vergütet zu werden wie die Stammbelegschaft des Betriebs, in dem sie jeweils eingesetzt waren. Diese Vergütungsansprüche müssen sie allerdings selbst gegenüber ihrem Arbeitgeber vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht durchsetzen.

Das Land NRW hatte sich an Verfahren gegen ALEB und BIGD („Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung“) beteiligt, die als Gewerkschaften aufgetreten waren und auf dem Gebiet der Leiharbeit Tarifverträge mit zweifelhaften Arbeitsbedingungen abgeschlossen hatten. Bereits im August hatte das Arbeitsgericht Duisburg die Vereinigung BIGD („Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung“) für nicht tariffähig erklärt.

Hintergrund ist, dass das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) zwar grundsätzlich vorsieht, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen muss. Gibt es aber einen Tarifvertrag, so darf dieser auch zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Grundsatz des „equal pay“ abweichen. Diese Klausel haben viele Arbeitgeberverbände im Zusammenwirken mit zweifelhaften Kleinst- oder „Phantom“-Gewerkschaften genutzt, um niedrige Entgelte im Bereich der Zeitarbeit zu vereinbaren. Minister Schneider begrüßt, dass diese Vorgehensweise nach den Entscheidungen der Arbeitsgerichte Duisburg und Bonn nun noch schwieriger wird.

Schneider: „Gleichwohl zeigen diese Verfahren im Ergebnis nur, dass der Gedanke des „equal pay“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stärker verankert werden muss, da die jetzige Regelung noch zu viele Schlupflöcher bietet, die immer erst im Nachhinein durch langwierige Gerichtsverfahren geschlossen werden können“.


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