Land hält Wort: Kommunen bekommen Kosten von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet

Minister Jäger: Das Geld soll schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen

19. Oktober 2015

Das Land hält Wort: Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet, um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des Landes weiter betreiben zu können. „Wir wissen um die außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden“, erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

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Das Land hält Wort: Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet, um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des Landes weiter betreiben zu können. „Wir wissen um die außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden“, erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Land ist aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen. Es können nicht mehr alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.

„Zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser guten Lösung gelangt“, erklärte Ralf Jäger. „Die Kosten für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet. Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch“. So soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015. Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet.

Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie werden in die Lage versetzt, den Betrieb der Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr aufrechtzuerhalten.

Die notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von 20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats.

Für Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab 2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.

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