Land entlastet Kommunen im kommenden Jahr um 145 Millionen Euro / Minister Jäger zur Neuregelung der Einheitslasten: NRW bleibt verlässlicher Partner der Kommunen

4. Oktober 2013
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Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten im nächsten Jahr voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Neuberechnung der Einheitslasten. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf bekannt. „Eine gute Nachricht für die meisten Kommunen. Wir erstatten im nächsten Jahr zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit“, sagte Jäger. Die nunmehr veröffentlichten Zahlen sind noch vorläufig, weil der Landtag zunächst einer Gesetzesänderung zustimmen muss. Der Änderungsentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegt allerdings bereits dem Landtag vor.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten im nächsten Jahr voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Neuberechnung der Einheitslasten. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf bekannt. „Eine gute Nachricht für die meisten Kommunen. Wir erstatten im nächsten Jahr zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit“, sagte Jäger.

Die nunmehr veröffentlichten Zahlen sind noch vorläufig, weil der Landtag zunächst einer Gesetzesänderung zustimmen muss. Der Änderungsentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegt allerdings bereits dem Landtag vor. „Wir geben die vorläufigen Zahlen frühzeitig bekannt, damit die Kommunen planen können“, sagte Jäger. Dieses Jahr werden die Kommunen in NRW bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 um rund 275 Millionen Euro entlastet. Für das Jahr 2012 erstattet das Land 2014 netto rund 145 Millionen Euro. Auch in den Folgejahren wird das Land den Kommunen in NRW voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr erstatten.

Im Juni dieses Jahres haben sich Land und kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. „Bei der Neuregelung war uns der Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden wichtig. Wir sind und bleiben Partner der Kommunen“, erklärte Jäger. Die bisherige Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

Weitere Informationen zum ELAG sind im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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