Länder verhindern Aufweichen des Datenschutzes durch den Bund / Innenminister Jäger: Kompromiss beim Melderecht stärkt den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger

27. Februar 2013
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Meldepflichtige Bürgerinnen und Bürger behalten auch in Zukunft die Kontrolle über ihre Daten. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich jetzt auf entsprechende Änderungen beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. „Der unter der Federführung des Landes NRW erstrittene Kompromiss stärkt den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte NRW Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Aufweichen des Datenschutzes, wie es der mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf vorsah, ist verhindert worden!" Die auf Drängen der Länder in das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ aufgenommene Änderung sieht vor, dass Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels künftig nur erteilt werden dürfen, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Meldepflichtige Bürgerinnen und Bürger behalten auch in Zukunft die Kontrolle über ihre Daten. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich jetzt auf entsprechende Änderungen beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. „Der unter der Federführung des Landes NRW erstrittene Kompromiss stärkt den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte NRW Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Aufweichen des Datenschutzes, wie es der mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf vor-sah, ist verhindert worden!"

Die auf Drängen der Länder in das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ aufgenommene Änderung sieht vor, dass Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels künftig nur erteilt werden dürfen, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. „Durch das ausdrückliche Einwilligungserfordernis wird das Recht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt“, betonte Jäger. „Die normierte Zweckbindung verbessert zusätzlich den Schutz der Betroffenen vor einer unkontrollierten Speicherung und Weitergabe ihrer Daten.“

Der Auskunft zustimmen können die Bürgerinnen und Bürger entweder in Form einer generellen Einwilligung gegenüber der Meldebehörde oder durch Zustimmung im jeweiligen Einzelfall gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle. In diesem Falle muss sich die Einwilligung ausdrücklich auf die Datenübermittlung zum Zweck des Adresshandels oder der Werbung beziehen. Die Meldebehörden werden verpflichtet, das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenartig zu überprüfen. Im Falle eines Verstoßes wird ein Bußgeld fällig.

Das im Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetz hatte anstelle der ausdrücklichen Einwilligungspflicht auf Verbraucherseite lediglich ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Eine Zweckbindung der zu gewerblichen Zwecken erhobenen Daten sollte gänzlich entfallen. „Dem Handel mit privaten Daten wäre hierdurch Tür und Tor geöffnet worden. Außerdem hätte niemand mehr sagen können, wo die persönlichen Daten irgendwann landen“, erläuterte der NRW-Innenminister. „Ich bin erleichtert, dass wir diese Regelung verhindern konnten.“ Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat war auf Initiative des Landes NRW hin erfolgt.


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