Länder begrüßen Gesetzentwurf und fordern neue Formen der Zusammenarbeit auch im Bildungsbereich

29. August 2014
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Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen unterstreichen in einem gemeinsamen Antrag für den Bundesratsausschuss für Kulturfragen die Forderung nach neuen Formen der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden für den gesamten Bildungsbereich. Sie begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem erweiterte Möglichkeiten des Zusammenwirkens im Wissenschaftsbereich geschaffen werden, fordern aber ein stärkeres Engagement des Bundes auch im Bereich der Bildung. „Es gibt einen erheblichen Investitionsbedarf entlang der gesamten Bildungskette“, so die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann und die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91b)

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen unterstreichen in einem gemeinsamen Antrag für den Bundesratsausschuss für Kulturfragen die Forderung nach neuen Formen der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden für den gesamten Bildungsbereich. Sie begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem erweiterte Möglichkeiten des Zusammenwirkens im Wissenschaftsbereich geschaffen werden, fordern aber ein stärkeres Engagement des Bundes auch im Bereich der Bildung. „Es gibt einen erheblichen Investitionsbedarf entlang der gesamten Bildungskette“, so die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann und die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist gut für die Wissenschaft. Wir stehen aber im gesamten Bildungsbereich von der Kita bis zur Hochschule vor enormen Herausforderungen“, erklärten Ministerin Löhrmann und Ministerin Ahnen übereinstimmend. „Für die Wissenschaft ist es ein großer Fortschritt, wenn Bund und Länder zukünftig Forschung und Lehre an Hochschulen dauerhaft gemeinsam fördern können“, so die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. Damit könnten befristete Programme auf Dauer gestellt und Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Hochschulen deutlich verbessert werden. Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann führte als Herausforderungen im Bildungsbereich beispielhaft die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den weiteren Ganztagsausbau in den Schulen an. „Bildung hat heute auch eine starke soziale Dimension. Die soziale Frage ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller Ebenen, der Kommunen, der Länder und des Bundes. Und deshalb muss sich auch der Bund im Schulbereich finanziell engagieren können“, so Ministerin Löhrmann weiter.

Als Beispiele für gemeinsam zu bewältigende Aufgaben im Bildungsbereich nennen die antragstellenden Länder die Schulsozialarbeit und die „Initiative Bildungsketten“ im Bereich des Übergangssystems von der Schule in den Beruf. Hier reiche es nicht aus, wenn der Bund nur Projekte anstößt und sich dann aus der Finanzierung zurückzieht. Eine verlässliche, kontinuierliche Finanzierung durch den Bund sei notwendige Voraussetzung dafür, dass geschaffene Strukturen quantitativ und qualitativ erhalten und weiter ausgebaut werden können.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 18. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) zugleitet. Der Bundesrat ist berechtigt, hierzu Stellung zu nehmen. Der für Bildungsfragen zuständige Ausschuss für Kulturfragen wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 1. September beraten und an den Bundesrat eine Empfehlung für eine Stellungnahme aussprechen.

In dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen an den Kulturausschuss heißt es u. a. wörtlich:

„Der Bundesrat begrüßt deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem erweiterte Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden. Zugleich betont der Bundesrat, dass im gesamten Bildungsbereich große Herausforderungen bestehen und es deshalb zukünftig auch in diesem Bereich neuer Formen der Zusammenarbeit und eines stärkeren Engagements des Bundes bedarf.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

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